Süddeutsche Zeitung

Freihandelsabkommen mit USA:TTIP-Dokumente sollen öffentlich werden

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Von Silvia Liebrich, München

So will die EU für mehr Transparenz sorgen

Mehr Transparenz ist eine der wichtigsten Forderung der Kritiker beim geplanten Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA. Diesen Wunsch will Brüssel nun erfüllen, zumindest teilweise. Entsprechende Schritte kündigte Handelskommissarin Cecilia Malmström am Dienstagabend an.

Offenlegen will sie etwa die formalen Verhandlungsvorschläge, die die Europäische Union gegenüber den USA unterbreitet hat. Außerdem werde die Geheimhaltungsstufe bei vielen Papieren herabgestuft, hieß es. Papiere sollen bald auch auf den Webseiten der EU-Kommission veröffentlichet werden, allerdings erst nachdem die amerikanische Seite die Vorschläge erhalten hat.

Mehr Rechte für EU-Parlamentarier

Doch die Offenheit hat ihre Grenzen. Dokumente, die der Geheimhaltung unterliegen, werden auch künftig nicht der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Immerhin sollen aber die Vertreter im EU-Parlament einen besseren Zugang erhalten, wie die Schwedin Malmström zusagte. Demnach dürfen dann alle 751 Europaparlamentarier die Dokumente zu TTIP einsehen.

Bisher darf dies nur etwa ein Dutzend Abgeordnete, die mit dem Handelsressort zu tun haben. Die Einsicht ist bislang nur in einem besonderen Lesesaal erlaubt, in dem keine Aufzeichnungen gemacht werden dürfen. Auch hier soll es Lockerungen geben. Und schließlich verpflichtete sich die Kommission, regelmäßig eine Liste der TTIP-Dokumente zu veröffentlichen.

"Wir stellen der EU-Kommission keinen Freifahrtschein aus"

Der SPD-Europaabgeordnete und Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament Bernd Lange begrüßt diesen Kurswechsel. Die Absichtserklärungen müssen nun schnell in die Tat umgesetzt werden. Zugleich warnte er: "Wir stellen der EU-Kommission keinen Freifahrtschein aus." Man werde sehr genau beobachten, ob die beschlossenen Prinzipien nun auch wirklich in die Tat umgesetzt werden und Wirkung zeigen.

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Quelle:
SZ vom 26.11.2014
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