Süddeutsche Zeitung

Abgasskandal:Ex-Audi-Manager Hatz gegen drei Millionen Euro Kaution frei

Lesezeit: 1 min

Von Klaus Ott

Der frühere Audi-Manager Wolfgang Hatz, der wegen einer angeblichen Verwicklung in die Abgasaffäre Ende September 2017 in München in Untersuchungshaft kam, ist wieder frei. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag entschieden, wie der Anwalt Peter Gauweiler, einer der Strafverteidiger von Hatz, auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung bestätigte. Die Staatsanwaltschaft München II wirft dem langjährigen Manager bei Audi, Porsche und Volkswagen vor, in seiner Zeit im VW-Konzern von Manipulationen bei der Abgasreinigung erfahren zu haben. Konkreter Anlass für die Verhaftung war dann der Verdacht, Hatz habe das Ausmaß der Affäre vertuschen wollen. Hatz und seine Verteidiger weisen das bis heute zurück.

Gauweiler sagte, es sei "aus einer Reihe von Gründen dringend geboten" gewesen, dass das OLG den Haftbefehl gegen Hatz nun außer Vollzug setze. Der langjährige CSU-Politiker und Anwalt verteidigt den früheren Audi-Manager seit Ende April, zusammen mit einem Kollegen aus Freiburg, der Hatz schon länger vertritt. Im Frühjahr kam es zu einer Reihe von Vernehmungen, nachdem Hatz in Untersuchungshaft monatelang geschwiegen hatte.

Hatz muss seinen Pass abgeben

Das OLG hat dem Vernehmen nach eine Kaution von drei Millionen Euro festgesetzt. Außerdem muss Hatz seinen Reisepass abgeben. Er darf Deutschland nicht verlassen, und er darf auch keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten oder Zeugen in der Abgasaffäre aufnehmen. Ein solches Kontaktverbot hatten Hatz und seine Verteidiger ebenso wie eine Kaution schon vor Monaten angeboten, um eine Freilassung zu erreichen. Das Kontaktverbot betrifft beispielsweise frühere Vorstandsmitglieder bei Volkswagen wie den Ex-VW-Chef Martin Winterkorn.

Das OLG soll in seiner Entscheidung darauf verwiesen haben, dass Hatz kein Geständnis abgelegt habe und dass ein eindeutiges Ergebnis der Ermittlungen bislang nicht vorliege. Das Gericht hält es aber für nicht ausgeschlossen, dass Hatz versucht habe, die Ermittlungen zu behindern. Eine solche Verdunkelungsgefahr entfällt allerdings aus Sicht des Gerichts, wenn der betreffende Sachverhalt weitgehend aufgeklärt sei.

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