Süddeutsche Zeitung

Energie:Grünes Licht für „Mieterstrom“

Berlin (dpa) - Um die Sonnenenergie in Deutschland voranzubringen, hat der Bundestag eine staatliche Förderung für den sogenannten Mieterstrom beschlossen. Ein Vermieter, der auf dem Dach seines Hauses eine Solaranlage hat, erhält künftig einen staatlichen Zuschlag, wenn er den Strom an seine Mieter verkauft. Nach dem Parlamentsbeschluss winkt dem Vermieter pro Kilowattstunde ein Zuschuss von bis zu 3,8 Cent. Der Mieter ist aber nicht dazu verpflichtet, den Strom vom Dach seines Wohnhauses zu beziehen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.

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Berlin (dpa) - Um die Sonnenenergie in Deutschland voranzubringen, hat der Bundestag eine staatliche Förderung für den sogenannten Mieterstrom beschlossen. Ein Vermieter, der auf dem Dach seines Hauses eine Solaranlage hat, erhält künftig einen staatlichen Zuschlag, wenn er den Strom an seine Mieter verkauft. Nach dem Parlamentsbeschluss winkt dem Vermieter pro Kilowattstunde ein Zuschuss von bis zu 3,8 Cent. Der Mieter ist aber nicht dazu verpflichtet, den Strom vom Dach seines Wohnhauses zu beziehen. Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet.

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