Süddeutsche Zeitung

Verbraucherzentrale:Teilerfolg für Dieselklage gegen Mercedes

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Verbraucherschützer wollen Schadenersatz für etwa 2800 Kunden erstreiten. Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart haben sie bei manchen Automodellen recht bekommen. Allerdings will der Konzern Revision einlegen.

Die Verbraucherschützer, die im Zuge des Dieselskandals Schadenersatz für Mercedes-Kunden erstreiten wollen, haben einen Teilerfolg erzielt. Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in der Musterklage bestätigt, dass der Autobauer in bestimmten Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hat.

Das betreffe einige Dieselautos, die zwischen 2012 und 2016 gebaut worden seien und die das Kraftfahrtbundesamt (KBA) in den Jahren 2018 und 2019 zurückrufen ließ. Nach dessen Auffassung hatte Mercedes in diesen Wagen eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut - und so die Reinigung von Dieselabgasen eingeschränkt. Mercedes bestritt die Vorwürfe damals. Es handelte sich um Fahrzeuge mit dem Motortyp OM651, der unter anderem in den Modellen Mercedes GLC und Mercedes GLK eingebaut wurde.

Der zuständige Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart urteilte nun, die Mercedes-Mitarbeiter hätten zumindest billigend in Kauf genommen, dass es sich bei einer Einstellung einiger Euro-6-Dieselfahrzeuge um eine unzulässige Abschalteinrichtung handle. Bei den Euro-5-Autos wies das Gericht die Vorwürfe der Verbraucherzentrale dagegen zurück.

Wie viele Autobesitzer nun Anspruch auf Schadenersatz haben könnten, ist offen. Der Klage hatten sich nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 2800 Menschen angeschlossen.

Mercedes kündigte kurz nach dem Urteil an, Revision einlegen zu wollen. "Wir vertreten eine andere Rechtsauffassung als das Gericht", sagte ein Sprecher. Man halte die Ansprüche gegen das Unternehmen weiterhin für unbegründet und werde sich dagegen verteidigen.

Damit wandert das Verfahren an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Erst wenn das Urteil dort Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz durchsetzen. Das müssen sie selbst tun. Die Musterfeststellungsklage klärt nur die rechtlichen Voraussetzungen für Ansprüche. Wird Sittenwidrigkeit festgestellt, können Autokäufer das Auto an den Hersteller zurückgeben und erhalten den Kaufpreis abzüglich der Nutzung zurück. Bei fahrlässigem Handeln greift die Regelung zum Differenzschaden: Hierbei können die Käufer unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 15 Prozent des Kaufpreises zurückerhalten und müssen ihr Auto nicht abgeben.

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