Süddeutsche Zeitung

Namensstreit:Russland beansprucht den Champagner für sich

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Nur noch heimischer Schaumwein soll in Russland künftig "Champagner" heißen dürfen. Ein Affront gegenüber Frankreich.

Von Felicitas Wilke

Der Champagner, so weiß man es als Connaisseur des edlen Tropfens, kommt aus einem fast gleichnamigen Landstrich im Nordosten Frankreichs. Er prickelt, er berauscht, er ist der flüssige Begleiter zu runden Geburtstagen, Beförderungen oder Silvesterpartys. Bislang gehörte es zu den kontroversesten Fragen rund um den Schampus, ob denn nun Moët & Chandon, Pommery oder doch Taittinger besser mundet. Doch jetzt hat die Grande Nation wirklich ein Problem: Der Kreml will ihr den Champagner streitig machen.

Um die heimischen Produkte aufzuwerten, plant die Regierung in Moskau ein Gesetz, wonach in Russland nur noch russische Tropfen als "Champagner" bezeichnet werden dürfen. Der russische Begriff dafür lautet "Schampanskoje" und galt bislang gleichermaßen für Schampus und Sekt. Künftig soll sprudelnder Wein, egal woher außerhalb Russlands er kommt, pauschal - die Franzosen würden wohl sagen: ehrlos - als "Schaumwein" zu deklarieren sein.

Die Reaktion aus Frankreich ließ nicht lange auf sich warten: Am Wochenende setzte der Hersteller Moët-Hennessy seine Exporte nach Russland zunächst aus. Wie die Zeitung Le Monde berichtete, gab das zum Luxuskonzern LVMH gehörende Unternehmen aber inzwischen nach. Man werde das Getränk dem Gesetz entsprechend für den russischen Markt umbenennen und die bereits abgefüllten Flaschen neu etikettieren. Der Druck, den wichtigen russischen Markt weiterhin beliefern zu können, ist bei den Franzosen offenbar größer als der Stolz: Von den 50 Millionen Litern an Sekt und Champagner, die jedes Jahr nach Russland exportiert werden, stammt laut der russischen Zeitung Vedomosti etwa ein Siebtel aus Frankreich.

Erst kürzlich endete ein Rechtsstreit um Champagner

Ein gänzlich unbekanntes Terrain sind Namensstreitigkeiten für die französischen Champagnerhersteller nicht. Erst vor wenigen Tagen endete vor dem Oberlandesgericht München ein jahrelanger Rechtsstreit um die Frage, ob Aldi ein Eis als "Champagner Sorbet" bewerben darf. Nein, fanden die Kläger aus Frankreich, denn das Sorbet schmecke vor allem nach Birne und Zucker. Auch die Richter urteilten, dass Aldi die geschützte Ursprungsbezeichnung "Champagner" unberechtigt ausnutze.

Den russischen Gesetzgeber interessiert es unterdessen offensichtlich wenig, dass Frankreich den Begriff für Getränke aus der Region um Reims geschützt hat. Die Europäische Kommission hat am Montag angekündigt, sie werde "alles Notwendige tun, um unsere ablehnende Haltung " zu kommunizieren, sollte das Gesetz wirklich kommen. Zur Beruhigung darauf erst mal ein Gläschen Moët.

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