Süddeutsche Zeitung

Interview am Morgen: Klage gegen Bankenunion:"Ein gewisses Unbehagen gegenüber zentralen Behörden"

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Bankenexperte Dirk Bliesener erklärt, wieso eine Klägergruppe gegen die Europäische Bankenunion klagt und welche Chancen sie hat.

Interview von Anika Blatz und Meike Schreiber

Seit 2014 überwacht die EU-Bankenaufsicht bei der EZB in Frankfurt die 114 größten Banken im Euro-Raum. Diese Aufsicht soll Krisen verhindern und ist Teil der Bankenunion. Sie ist aber auch umstritten: Eine Klägergruppe hat dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. An diesem Dienstag wird ein Urteil erwartet. Dirk Bliesener von der Kanzlei Hengeler Mueller über die Hintergründe der Klage.

SZ: Herr Bliesener, worum geht es den Klägern?

Dirk Bliesener: Die Aufsicht über Banken und deren Abwicklung war traditionell eine nationale Staatsaufgabe. In der Folge der Finanzkrise aber hat man gesagt, dass es besser ist, diese Aufgaben auf die EU-Ebene zu heben. Der EU-Gesetzgeber hat dazu dann zwei Verordnungen erlassen: Eine, welche die Bankenaufsicht (SSM) regelt, und eine, die die Abwicklung von Banken regelt mit der in Brüssel angesiedelten Abwicklungsbehörde SRB. Damit sind zwei wichtige Aufgaben, die zuvor die nationalen Behörden wahrgenommen haben, auf die EU verlagert. Für solche Kompetenzübertragungen gibt es aber Grenzen im EU-Vertrag und im Grundgesetz. Darum geht's: Haben sich die Unionsorgane an die Europäischen Verträge gehalten, oder haben sie Kompetenzen überschritten?

Und wie kann das Bundesverfassungsgericht das feststellen?

Das Gericht hat dazu die sogenannte ultra-vires-Kontrolle sowie die Identitätskontrolle etabliert. Bei Ersterer prüft das Gericht, ob der Rechtsakt aus dem vorgegebenen Integrationsprogramm "ausbricht", das heißt jenseits der Kompetenzgrundlage der EU-Verträge liegt. Im Rahmen der Identitätskontrolle wird geprüft, ob der vom Verfassungsgericht als unantastbar eingeordnete Kerngehalt unseres deutschen Grundgesetzes verletzt wird. Zu diesem Kern gehört unter anderem das Demokratieprinzip.

Die EU-Bankenaufsicht arbeitet seit fünf Jahren ganz passabel. Wieso muss sich das Gericht noch damit beschäftigen?

Das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht bei der Wahrung der Grundrechte und beim Demokratieprinzip durchaus strenge Maßstäbe anlegt. Dabei prüft das Gericht unter anderem, ob die Übertragung der Aufsicht auf den SSM angesichts der Unabhängigkeit der EZB gegen das Prinzip der demokratischen Legitimierung verstößt. Die Latte dafür liegt allerdings hoch. Die Diskussion dürfte sich auf die ultra-vires-Kontrolle konzentrieren.

Aber hat nicht die Finanzkrise vor rund zehn Jahren gezeigt, dass eine rein nationale Perspektive zu kurz greift?

Ein Grund mag in einem gewissen Unbehagen gegenüber zentralen Behörden liegen, auch bei der Verteilung der Mittel des Abwicklungsfonds. Dass Dinge nicht direkt im betroffenen Mitgliedstaat entschieden werden, sondern in Frankfurt oder Brüssel, war für viele erst nicht verständlich. Aber gerade die rein nationale Aufsicht sollte nach der Finanzkrise durch eine europäische Lösung ersetzt werden. Diese EU-Integration auf Ebene der Finanzaufsicht ist zwar ein noch recht junger Prozess, dessen Akzeptanz sich nicht über Nacht einstellt, aber inzwischen sind viele Fortschritte der EZB-Aufsicht auch anerkannt.

W elchen Rahmen gibt der EU-Vertrag denn vor für die Kompetenzübertragung im Bereich der Bankenaufsicht?

Nach der derzeitigen Rechtsgrundlage im EU-Vertrag können nur besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht auf die EZB übertragen werden. Schon damals wurde darüber diskutiert, ob es besser wäre, eine eigene Behörde für die Bankenaufsicht zu schaffen. Mit einer Änderung der EU-Verträge hätte man eine klarere Grundlage für die Übertragung schaffen können. Bei der Auslegung der bestehenden Rechtsgrundlage geht es um die Frage, ob der Umfang der mit dem SSM übertragenen Kompetenzen der EZB von der Formulierung in den EU-Verträgen gedeckt ist, also ob etwa neben Aufgaben auch die dafür notwendigen Befugnisse der Bankenaufsicht übertragen werden durften. Und da ist eben die Frage, ob man die Verträge hier zu weit ausgelegt hat.

Und das Bundesverfassungsgericht könnte jetzt sagen: Die Bankenunion verstößt gegen die deutsche Verfassung?

Es wäre nicht ungewöhnlich, wenn das Bundesverfassungsgericht diese Frage vorerst nicht selbst entscheiden, sondern die Auslegung des EU-Rechts zunächst dem Europäischen Gerichtshof im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorlegen würde.

Also ist heute nicht zwangsläufig mit einem Endurteil zu rechnen?

In der Tat. Ich kann mir vorstellen, dass man diesen Weg wählt, um eine einheitliche Auslegung des EU-Rechts zu gewährleisten, und so eine Zersplitterung der Rechtsauslegung durch unterschiedliche mitgliedstaatliche Auffassungen verhindert.

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SZ vom 30.07.2019
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