Süddeutsche Zeitung

Ehemaliger DFB-Präsident:Neuer Ärger für Grindel

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Von Johannes Aumüller, Frankfurt

Der juristische Ärger für den zurückgetretenen Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Reinhard Grindel, nimmt zu. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt teilte der SZ am Freitag mit, dass gegen Grindel eine Verdachtsprüfung wegen der möglichen "Veruntreuung von Verbandsvermögen" laufe. Präzisere Angaben zu dem Thema wollte eine Sprecherin nicht machen. Grindel äußerte sich auf Anfrage nicht dazu.

In den vergangenen Monaten hatte es diverse Berichterstattungen zu einem fragwürdig erscheinenden Umgang mit Verbandsgeldern gegeben. Zuletzt ging es insbesondere um eine Summe von 78 000 Euro, die Grindel von Juli 2016 bis Juli 2017 als Aufsichtsratschef einer DFB-Tochtergesellschaft namens DFB-Medien erhielt. Dies dürfte insbesondere deswegen problematisch sein, weil Grindel in diesem Kontext offenkundig gegen einen Präsidiumsbeschluss verstieß, wie SZ-Recherchen zu Wochenbeginn ergeben hatten (siehe SZ vom 2.

April). Das Präsidium genehmigte ihm nämlich in seiner Anfangszeit zusätzlich zu einer Aufwandsentschädigung von monatlich 7200 Euro auch noch einen Verdienstausfall von monatlich 7200 Euro, weil er für seinen neuen Präsidentenposten sein Mandat im deutschen Bundestag aufgab und nicht zum ZDF als seinem vormaligen Arbeitgeber zurückkehrte.

Diese Genehmigung erging aber unter der Auflage, dass er etwaige Änderungen in seiner wirtschaftlichen Situation angeben müsse. Doch Grindel meldete dem Präsidium nicht, dass er auch von der Tochtergesellschaft Geld erhielt. In diesem Zusammenhang läuft gerade auch beim DFB die Untersuchung einer externen Kanzlei.

Unabhängig von dieser Verdachtsprüfung wegen möglicher Veruntreuung von Verbandsgeldern durch die Staatsanwaltschaft droht Grindel wegen eine rund 6000 Euro teuren, geschenkten Armbanduhr Ärger mit dem Zoll. Grindel hatte am Dienstag eingeräumt, das Präsent vom umstrittenen ukrainischen Fußballfunktionär Grigorij Surkis bekommen zu haben. Die Uhr hätte er bei der Einfuhr verzollen und versteuern müssen. Bei seiner Rücktrittserklärung am Dienstag teilte Grindel mit, dass er den Vorgang der Zollverwaltung melden werde und die Angelegenheit nach Einschätzung seines Steuerberaters "steuerrechtlich unbedenklich" sei.

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Quelle:
SZ vom 06.04.2019
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