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Fußball in La Liga:EU-Kommission siegt gegen Real Madrid und Barcelona

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Wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen: Spaniens Topklubs drohen millionenschwere Geldbußen - das verschlimmert ihre massive Schuldenkrise.

Von Javier Cáceres

Am Mittwochabend zog der FC Barcelona gegen den FC Sevilla ins spanische Pokalfinale ein; nach der 0:2-Niederlage im Hinspiel erzwangen Ousmane Dembélé und Gerard Piqué (in der Nachspielzeit) eine Verlängerung, in der Martin Braithwaite das 3:0 erzielte. Zuvor hatte Barcelonas deutscher Torwart Marc-André ter Stegen einen Elfmeter gehalten. "Ich bin sehr stolz auf meine Mannschaft, wie wir das Ergebnis wettgemacht haben, war großartig", sagte Trainer Ronald Koeman.

Am Donnerstagvormittag verlor Barcelona zusammen mit Real Madrid, Athletic Bilbao und CA Osasuna allerdings eine andere Verlängerung: In einem seit Jahren schwelenden Streit um unerlaubte staatliche Beihilfen für die genannten Klubs gab der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nun der EU-Kommission in Brüssel Recht.

Die Kommission fordert Strafen von bis zu fünf Millionen Euro pro Klub

Der Konflikt kreiste um die Organisationsform der spanischen Profiklubs. Um einer massiven Schuldenkrise Herr zu werden, die einer amateurhaften Verwaltung zugeschrieben wurde, hatte Spaniens sozialistische Regierung im Jahre 1990 im Prinzip alle Profiklubs gezwungen, ihre Rechtsform als Sportvereine aufzugeben und sich als sogenannte Sport-Aktiengesellschaften zu konstituieren. Von der Umwandlung in eine AG wurden nur die Klubs ausgenommen, die in den fünf Jahren vor dem Stichtag Gewinne gemacht hatten. Das traf auf Barcelona, Real Madrid, Athletic Bilbao und CA Osasuna zu.

Vor wenigen Jahren monierte die EU-Kommission, dass diese vier Klubs einen Wettbewerbsvorteil genossen. Als gemeinnützige Vereine mussten sie eine Körperschaftssteuer von "nur" 25 Prozent abführen; den Sport-AGs in Spanien hingegen wurden 30 Prozent berechnet. Die Kommission sah darin deshalb eine unerlaubte staatliche Beihilfe - sinngemäß, weil die Klubs längst Hunderte Millionen Euro umsetzten, also im Grunde nur der Form nach gemeinnützig seien.

Die Klubs widersprachen, da ihnen aus der Gemeinnützigkeit auch Verpflichtungen und Nachteile erwachsen würden. So oder so: Die Kommission forderte Spaniens Regierung auf, Strafen von bis zu fünf Millionen Euro pro Klub auszusprechen. Barcelona klagte, bekam zunächst vom EU-Gericht Recht, doch musste sich nun doch beugen. Denn der EuGH sprach der EU-Kommission im Rückspiel einen späten Sieg zu. Nach Verlängerung, sozusagen.

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