Süddeutsche Zeitung

Doping:Verfassungsgericht hebt Pechstein-Urteil von 2016 auf

Mit der Entscheidung aus Karlsruhe kann die deutsche Eisschnellläuferin weiter darauf hoffen, Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre zu bekommen.

Die Eisschnellläuferin Claudia Pechstein bekommt noch eine Chance, Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen ihrer zweijährigen Dopingsperre zu bekommen. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2016 aufgehoben, wie es am Dienstag mitteilte. Pechsteins Prozess gegen die Internationale Eislauf-Union (ISU) um eine Entschädigung in Millionenhöhe kann damit vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) fortgesetzt werden. Der Ausgang ist aber nach wie vor völlig offen.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war im Februar 2009 vom Welt-Eislauf-Verband wegen auffälliger Blutwerte für zwei Jahre gesperrt worden. Pechstein bestritt jegliches Doping. Spätere intensive Untersuchungen ermittelten eine vom Vater vererbte Blutanomalie als Grund ihrer erhöhten Werte. Seitdem verklagt die heute 50-Jährige den Weltverband.

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hatte die Strafe für Pechstein bestätigt. Dagegen hatte sich die Sportlerin zunächst erfolglos vor den Schweizer Bundesgerichten gewehrt. Außerdem erhob sie Klage bei den deutschen Zivilgerichten. Das OLG München hatte 2015 in einem Zwischenurteil entschieden, dass sie diesen Weg auch grundsätzlich beschreiten könne, weil eine getroffene Schiedsvereinbarung nichtig sei. Der BGH hatte dann aber geurteilt, dass die Klage insgesamt unzulässig sei. Dieses Urteil ist mit der Entscheidung des Verfassungsgerichts nun gegenstandslos geworden.

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