Süddeutsche Zeitung

DFB-Pokal:Leipzig ist Sieger durch Feuerzeugwurf

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Osnabrück führt zum Zeitpunkt des Abbruchs

Das abgebrochene Skandal-Spiel im DFB-Pokal in Osnabrück wird nicht wiederholt und zugunsten des Fußball-Zweitligisten RB Leipzig gewertet. Das entschied das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB). Die Sachsen ziehen durch das 2:0 am grünen Tisch in die zweite Runde ein, der drittklassige VfL Osnabrück, der zum Zeitpunkt des Abbruchs in der 71. Minute 1:0 geführt hatte, ist damit ausgeschieden.

Die Begründung des DFB-Sportberichts

Die Partie am vergangenen Montagabend wurde abgebrochen, weil Schiedsrichter Martin Petersen (Stuttgart) von einem aus dem VfL-Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden war. Er erlitt dabei eine leichte Gehirnerschütterung. "Gemäß der für alle Vereine geltenden Rechts- und Verfahrensordnung des DFB ist das Spiel für den VfL Osnabrück mit 0:2 als verloren zu werten, da der Verein für seine Zuschauer verantwortlich ist und das Verschulden der Zuschauer dem Verein zuzurechnen ist", sagte der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz: "Die Spielumwertung ist in Paragraph 18, Nummer 4, als Rechtsfolge alternativlos vorgeschrieben. Ein Wiederholungsspiel oder ein Nachspielen der letzten 20 Minuten ist daher nicht möglich."

Lorenz sagte zum Leipziger Angebot eines Wiederholungsspiels: "Das ist als faire Geste zu werten, ändert aber nichts an der Entscheidung des Sportgerichts." Würde das Sportgericht "auf dieses Angebot eingehen, so wäre dies gleichbedeutend mit dem Verlust jeder Rechtssicherheit", sagte Lorenz: "Die Gestaltung eines Wettbewerbs kann nicht vom Goodwill einzelner Vereine abhängig sein. Zudem würde man der Möglichkeit einer Manipulation von Wettbewerben die Tür öffnen, wenn die Vereine zukünftig selbst darüber entscheiden könnten, ob sie noch mal spielen wollen oder nicht."

Osnabrück und Leipzig akzeptieren das Urteil

Die Leipziger Verantwortlichen akzeptierten das Urteil umgehend, das teilte ein Vereinssprecher mit. Osnabrück will das Urteil ebenfalls nicht anfechten, wie Geschäftsführer Jürgen Wehlend anschließend erklärte: "Im Interesse des Sports werden wir auf die Einlegung rechtlicher Mittel verzichten." Ausdrücklich betreffe der Verzicht aber "nicht die sportrechtliche Strafe, da der DFB das Verfahren noch nicht eingeleitet hat", sagte Wehlend. Der VfL wolle in dieser Frage "auf einer mündlichen Verhandlung bestehen".

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