Süddeutsche Zeitung

Freispruch für ManCity:Wenn der Kläger seinen Richter aussuchen darf

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Das Cas-Urteil zugunsten von Manchester City fällt mit 2:1 Richterstimmen aus - und zwei der Richter hatte der Fußballklub selbst vorgeschlagen. Der Fall beschädigt das angekratzte Vertrauen in die Sportrechtsprechung weiter.

Kommentar von Claudio Catuogno

Das umstrittene Urteil, mit dem drei Sportjuristen im Namen des Internationalen Sportgerichtshofs Cas den Fußballklub Manchester City und dessen Eigner aus Abu Dhabi nun zurück an die Geldschleusen der Champions League schieben, hat 93 Seiten. Jenes brisante Detail, das am Mittwoch auch bei Europas Fußball-Union Uefa Aufmerksamkeit erregt hat, braucht lediglich vier Zeilen davon - es versteckt sich auf Seite 14 in Ziffer 34. Am 30. März 2020, heißt es da, habe der Kläger - also Manchester City - "vorgeschlagen", dass "Mr. Rui Botica Santos (Portugal) für den vorliegenden Fall als Vorsitzender des Panels nominiert wird". Und so geschah es tatsächlich: Am 3. April wurde Botica Santos benannt. Was nun dringende Fragen aufwirft, denn City hatte als Partei in dem Fall ja schon einen weiteren Juristen für das dreiköpfige Richtergremium auswählen dürfen, den in Paris tätigen Andrew de Lotbinière McDougall. Und siehe da: Der Cas-Spruch, der den Beschluss der Uefa einkassierte, City wegen grober Verstöße gegen die Financial-Fairplay-Regeln für zwei Jahre aus der Champions League auszuschließen, dieser Urteilsspruch erging mit 2:1 Stimmen.

Funktioniert so die Sportjuristerei: Der Kläger sucht die Richter aus?

Dass beim Cas in Lausanne von jeher der gelebte Interessenkonflikt über Recht und Unrecht befindet, das hat sich herumgesprochen: Allein, wenn von "Cas-Richtern" die Rede ist, ist das missverständlich. Die Juristen, die am Cas als mögliche "Richter" gelistet sind, fungieren in anderen Cas-Fällen oft als Parteienvertreter. Da liegt das Interesse nahe, in der Richterrolle das Sportrecht fortzuschreiben - und sich dann als Ankläger oder Verteidiger darauf zu berufen. Und jenseits der Cas-Welt sind diese Juristen oft in jenen Großkanzleien tätig, die von den Playern des Sportbetriebs gerne mit hochbezahlten Expertisen beauftragt werden. Ein sich selbst nährendes, jeden Eindruck der Befangenheit natürlich weit von sich weisendes System.

Ein solcher Ruch der Interessenverquickung findet sich im City-Fall ebenfalls: So war der vom Premier-League-Klub benannte "Richter" McDougall laut Guardian in seiner Kanzlei von 2016 bis 2018 auch für das Büro in Abu Dhabi zuständig - und dort zählten ausgerechnet jene Firmen zu den Klienten, über die der City-Eigner Scheich Mansour seine fragwürdigen Finanzdeals zugunsten seines Lieblingsspielzeugs City abwickelte. Ein Zusammenhang, den McDougall bestreitet.

Trotzdem: War das am Cas bekannt? Und wieso wurde von der Regel abgewichen, dass ein unabhängiges Cas-Gremium den Vorsitzenden vorschlägt - und nicht der Kläger? Der Cas sagt dazu das Übliche: dass schließlich keine der Parteien Einwände formuliert habe. Das haben die Uefa-Juristen tatsächlich nicht. Also: Alles regelkonform! Eine Sichtweise, die das ohnehin angekratzte Vertrauen in die Sportrechtsprechung jetzt auch nicht unbedingt wieder aufpoliert.

Bei Manchester City stecke man seine Millionen lieber in teure Anwälte als in Uefa-Strafen: So stand es in internen Mails, die man sich bei City hin- und herschickte, ehe sie geleakt wurden und schließlich vor dem Cas landeten. Das Fatale am 2:1-Freispruch für City ist, dass nun genau dieser Eindruck entsteht: dass City nicht nur die Finanzregeln der Uefa sehr weit gedehnt hat. Ein Juristen-Gremium der Uefa plus ein Cas-Richter votierten für den Champions-League-Ausschluss. Den Ausschlag aber gaben zwei Cas-Richter, die dagegen waren.

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SZ vom 30.07.2020
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