Süddeutsche Zeitung

Nach Plakat gegen Dietmar Hopp:DFB-Sportgericht verhängt Stadionverbot auf Bewährung gegen BVB-Fans

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Borussia Dortmund muss wegen der Anfeindungen gegen Hoffenheims Mehrheitseigner Dietmar Hopp eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Zudem verhängte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) eine Auswärtssperre auf Bewährung: Sollte sich das Fehlverhalten der BVB-Fans wiederholen, muss Dortmund bis 2022 bei Bundesligaspielen in Hoffenheim auf die eigenen Fans verzichten.

"Wir waren bemüht, ein Urteil zu finden, das sehr spezifisch auf die Situation bei Spielen von Hoffenheim gegen Dortmund abzielt", sagte der Sportgerichtsvorsitzende Hans E. Lorenz: "Ob es zum Teilausschluss kommt, ist fraglich. Wenn es nach uns geht, kommt es nicht dazu. Eine Bewährungsstrafe ist erzieherisch meist wirkungsvoller, als wenn man gleich die Maßnahme anordnet."

Der BVB wird zudem dazu verpflichtet, bis zum Ende der Saison 2021/2022 bei Spielen in Sinsheim mindestens 50 qualifizierte Ordnungskräfte aus den eigenen Reihen einzusetzen. Für die BVB-Fans gilt im gleichen Zeitraum ein Fahnenverbot.

Hopp war während des Spiels der TSG gegen den BVB am 22. September (1:1) aus dem Dortmunder Fanblock heraus massiv beleidigt worden. Der Tiefpunkt war ein riesiges, offenbar kurz vorher zusammengesetztes Banner, auf dem das Gesicht des 78-Jährigen in einem roten Fadenkreuz zu sehen war. Angeklagt wurde Dortmund zudem wegen drei weiteren, diffamierenden Spruchbändern sowie der Sachbeschädigung in den Sanitärbereichen des Gästeblocks (rund 5000 Euro Schaden).

Lorenz betonte, dass er in solchen Fällen einen Spielabbruch für richtig halte. "Man braucht den Mut zu unpopulären Entscheidungen", sagte der frühere Mainzer Richter. Er würde sich wünschen, dass die Verbände die Schiedsrichter entsprechend anweisen würden.

Die BVB-Fans, für die der Klub haftet, sind Wiederholungstäter. Die Dortmunder Südtribüne war im Februar 2017 in einem recht ähnlichen Fall sogar gesperrt worden. Das DFB-Präsidium hatte aber beschlossen, dass Kollektivstrafen zumindest vom Kontrollausschuss nicht mehr beantragt werden sollen. Am 7. Dezember soll die Fanproblematik erneut diskutiert werden.

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