Süddeutsche Zeitung

Krise in Nahost:Was Israel-Urlauber wissen müssen

Lesezeit: 3 min

Nach den Angriffen durch die Hamas hat die Bundesregierung eine Reisewarnung für Israel ausgegeben. Das Land ist ein beliebtes Urlaubsziel - was bedeuten die Entwicklungen für bereits gebuchte Reisen in die Region?

Von Eva Dignös

Durch Angriffe der radikalislamischen Palästinenser-Gruppe Hamas und Gegenschläge der israelischen Streitkräfte sind Tausende Menschen getötet oder verletzt worden, immer wieder erfolgt Raketenbeschuss, eine israelische Bodenoffensive im Gazastreifen wird erwartet. An Urlaub in Israel zu denken, verbietet sich eigentlich angesichts der Lage im Land. Doch was ist mit bereits gebuchten Reisen? Können sie nun storniert werden? Und wie sieht es mit anderen Ländern in der Region wie Ägypten und Jordanien aus? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wie ist die Situation für Urlauber in Israel?

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete sowie in den Libanon. Deutsche Staatsangehörige, die sich im Land befinden, sollten sich in die Krisenvorsorgeliste " Elefand" eintragen: Darüber können die Auslandsvertretungen im Krisenfall schneller Kontakt aufnehmen. Mehr als 1000 Menschen wurden in den vergangenen Tagen bereits mit Sonderflügen nach Deutschland gebracht.

Der reguläre Flugverkehr nach Israel wurde mittlerweile weitgehend eingestellt, die Lufthansa beispielsweise informiert auf ihrer Website, dass die Flüge nach Tel Aviv bis einschließlich 22. Oktober ausgesetzt würden. Diverse Kreuzfahrtschiffe haben ihre Routen geändert, israelische Häfen werden aktuell nicht angelaufen. Tui Cruises etwa teilte mit, dass die Mein Schiff 5 statt in Haifa und Ashdod in den Häfen in Marmaris in der Türkei und auf der griechischen Insel Santorin anlegen werde.

Können geplante Reisen nach Israel storniert werden?

Wer in den kommenden Tagen im Rahmen einer Pauschalreise nach Israel fliegen wollte, kann den Urlaub kostenfrei stornieren, sowohl wegen des offiziell erklärten Kriegszustandes als auch wegen der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. "Aktuelle Reisen ins Land sind nicht zumutbar, das ist völlig klar", sagt Reiserechts-Anwalt Paul Degott: "Der Kriegszustand ist mit Sicherheit ein außerordentlicher Umstand. Früher sprach man von höherer Gewalt." In so einem Fall können Reisende vom Reisevertrag zurücktreten - der Preis muss ihnen erstattet werden, Stornogebühren fallen nicht an.

Gleiches gilt für die Reiseveranstalter: Auch sie können die Reise unter Verweis auf außergewöhnliche Umstände absagen. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbandes (DRV) ist dies auch bereits geschehen. Die Gäste seien darüber informiert worden, könnten umbuchen oder sich den Reisepreis zurücküberweisen lassen.

Was ist mit Reisen in den kommenden Monaten?

Israel ist gerade über Weihnachten ein beliebtes Reiseziel. Wie sich die Situation im Land bis dahin entwickelt, ist ungewiss. Anwalt Degott empfiehlt, zunächst abzuwarten und nicht vorschnell zu stornieren. Kostenlos von einer Pauschalreise zurücktreten kann man nämlich nur dann, wenn bereits absehbar ist, dass sie nicht wie gebucht stattfinden kann, wenn beispielsweise die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes fortbesteht. Beruhigt sich die Lage hingegen, könnten Stornogebühren anfallen. Der Reiserechtsexperte rät, Kontakt mit dem Reiseanbieter aufzunehmen. Dieser habe selbst ein Interesse daran, Reisen nur dann durchzuführen, wenn es vor Ort keine Einschränkungen gebe.

"Was mit Reisen in den nächsten Monaten ist, ist aktuell nicht absehbar", sagt auch eine Sprecherin des Deutschen Reiseverbands. Die Veranstalter bewerteten die Sicherheitslage - auch im Austausch mit dem Auswärtigen Amt - immer wieder neu.

Wie ist die Rechtslage bei individuell gebuchten Reisen?

Wer Flüge und Hotels nicht als Paket, sondern individuell gebucht hat, ist rechtlich schlechter gestellt als Pauschalreisende. Für gestrichene Flüge müssen die Airlines den Flugpreis erstatten. Sobald Flüge aber wieder stattfinden und die Einreise erlaubt ist, sind die Fluggesellschaften nicht mehr verpflichtet, Tickets kostenlos zurückzunehmen, selbst im Fall einer Reisewarnung: Sie können die gebuchte Leistung schließlich erbringen.

Ähnlich ist die Rechtslage bei Hotelübernachtungen: Hat die Unterkunft geöffnet und kann sie die gebuchte Leistung anbieten, sieht es mit einer kostenfreien Stornierung schlecht aus - außer man hat diese Option von vornherein gebucht. Dann bleibt nur noch die Hoffnung auf Kulanz beim Hotelbetreiber: "Zum Beispiel könnte man vereinbaren, dass der Hotelier das Geld fürs Zimmer behält, aber einen Gutschein ausstellt für einen Aufenthalt in der Zukunft", sagt Degott.

Was ist mit Reisen in die angrenzenden Länder?

Auch Jordanien und Ägypten werden gern für einen Sonnenurlaub in den Wintermonaten gebucht. Für Ägypten gibt es eine Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel, das ägyptisch-israelische Grenzgebiet (mit Ausnahme von Taba) und entlegene Gebiete der Sahara. Die Ferienorte beispielsweise am Roten Meer sind hingegen aktuell vom Konflikt nicht betroffen, deshalb können Reisen dorthin auch nicht kostenfrei storniert werden. Angst vor einer Eskalation reicht als Rücktrittsgrund nicht aus.

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