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Zschäpe-Verteidigung im NSU-Prozess:Zeit für eine neue Strategie

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Beate Zschäpe will ihre Anwälte loswerden - aber so einfach ist das nicht. Doch selbst wenn die Verteidiger bleiben, wird nichts mehr so sein wie zuvor. Schweigen allein ist zu wenig, um die Anklage zu entkräften. Möglicherweise hat Zschäpe das schneller erkannt als ihre Anwälte.

Ein Kommentar von Annette Ramelsberger

Beate Zschäpe hat nach eigenem Bekunden kein Vertrauen mehr in ihre Verteidiger. Den Jahrhundertprozess, der seit über einem Jahr vor dem Oberlandesgericht München läuft, wird das nicht erschüttern.

Nicht umsonst hat Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren, gleich drei Pflichtverteidiger, die Höchstzahl, die laut Gesetz möglich ist. Und dieses Gesetz sieht vor, dass ein Angeklagter nicht eben mal seine Anwälte ablehnen kann, nur weil er sich schlecht beraten fühlt oder weil die Stimmung getrübt ist. Da muss schon mehr vorfallen. Der Angeklagte muss "substanziiert darlegen, ob eine dauerhafte und ernsthafte Störung des Vertrauens vorliegt". Das wird schwierig.

Deutsche Gerichte tanzen nicht gern nach der Pfeife der Angeklagten. Sie entbinden Pflichtverteidiger höchst ungern und höchst selten von ihrem Mandat. Der RAF-Terrorist Andreas Baader nannte seine Pflichtverteidiger einst "Arschlöcher" und randalierte im Gerichtssaal, wenn sie zum Sprechen ansetzten - das Gericht entband die Pflichtverteidiger dennoch nicht. In Aachen musste ein Heroindealer seinem Verteidiger erst mitten im Gerichtssaal ein Veilchen schlagen, damit die Richter ihn von seinem Mandat entbanden.

So weit ist es im NSU-Prozess nicht, im Gegenteil: Beate Zschäpe teilt sich mit ihren Verteidigern einvernehmlich die Pfefferminzbonbons und lässt sich von ihnen gern gegen Fotografen abschirmen. Es dürfte nicht einfach für sie sein, nun zu erklären, dass das Vertrauensverhältnis zu ihren Verteidigern "endgültig und nachhaltig gestört ist". Es reicht nicht, dass sie - und das ist die wahrscheinlichste Begründung - angibt, sie wolle sich selbst zu den Vorwürfen der Anklage äußern, aber ihre Anwälte seien anderer Meinung und rieten ihr davon ab.

Beate Zschäpe ist ja nicht die Sklavin ihrer Verteidigung, sondern kann jederzeit selbst entscheiden, was sie will. Dass sie das tut, hat sie auch immer wieder sehr deutlich gemacht. Und ihre Anwälte haben sich an ihre Vorgaben gehalten.

Reden ist vielleicht Zschäpes einzige Chance

Selbst wenn die Verteidiger bleiben, nichts wird mehr so sein wie zuvor. Seit Monaten hat sich abgezeichnet, dass die Strategie der Verteidigung brüchig ist: dass das Schweigen allein viel zu wenig ist, um die Anklage zu entkräften. Einzig darauf zu vertrauen, dass die Indizien nicht reichen, ist schon sehr defensiv. Im Fall Zschäpe ist es geradezu fatalistisch.

Im Juni entschied das Oberlandesgericht zudem, dass Zschäpes Mitangeklagter Ralf Wohlleben in Haft bleiben muss. Die Begründung: Der Prozess habe die Anklage bisher bestätigt. Das war ein Warnschuss, auch für Zschäpe. Man kann sehen, wie es in ihr arbeitet. Immer häufiger ist sie unpässlich, immer öfter leidet sie an Kopfschmerzen.

Der Prozess zehrt an allen, umso mehr, wenn man wie die Angeklagte seine Gefühle wie hinter Panzerglas verstecken muss. Schweigen hilft da nicht, weder juristisch noch psychologisch. Möglicherweise hat Beate Zschäpe das schneller erkannt als ihre Anwälte. Für sie ist Reden eine Chance - vielleicht ihre einzige.

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Quelle:
SZ vom 17.07.2014
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