Süddeutsche Zeitung

Karlsruhe:Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte leiblicher Väter

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Der biologische Vater eines heute dreijährigen Sohnes hat sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht geklagt, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden. Mit Erfolg.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Position von Männern in ihrem Kampf um die rechtliche Vaterschaft für ihre leiblichen Kinder gestärkt. Die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt hatte am Dienstag in Karlsruhe teilweise Erfolg.

In dem konkreten Fall hatte die Mutter des heute dreijährigen Sohnes ihren neuen Lebensgefährten als Vater eintragen lassen - nachdem der biologische Vater bereits einen Antrag auf Feststellung seiner Vaterschaft gestellt hatte. Der Mann klagte sich durch die Instanzen bis vor das höchste deutsche Gericht, um auch rechtlich in der Rolle anerkannt zu werden.

Das Verfahren zog sich, am Oberlandesgericht Naumburg blitzte der leibliche Vater zunächst ab. Das Bundesverfassungsgericht hob den Naumburger Beschluss nun auf und verwies das Verfahren zurück an das OLG. Der Mann könne dort eine Aussetzung des Verfahrens bis zu einer gesetzlichen Neuregelung beantragen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter seien mit dem Elterngrundrecht nicht vereinbar, urteilte der Erste Senat in Karlsruhe. Bis zu einer Neuregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2025, bleibe das Gesetz in Kraft. Eingeleitete Verfahren seien auf Antrag aber auszusetzen, sagte Präsident Stephan Harbarth.

Der Gesetzgeber müsse beim Elterngrundrecht die rechtliche Elternschaft des leiblichen Vaters neben der Mutter und dem rechtlichen Vater berücksichtigen, hieß es. "Hält er dagegen an einer Beschränkung der rechtlichen Elternschaft auf zwei Elternteile fest, muss zugunsten des leiblichen Vaters ein hinreichend effektives Verfahren zur Verfügung stehen, das ihm ermöglicht, anstelle des bisherigen rechtlichen Vaters selbst rechtlicher Vater seines Kindes zu werden." Dem genüge das bisherige Recht nicht.

Die bisherige Rechtsprechung zur Vaterschaftsanfechtung ist umstritten. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will die Rechtsposition von leiblichen Vätern stärken, die als rechtliche Väter Verantwortung für ihr Kind übernehmen möchten. Buschmann legte im Januar Eckpunkte zur Modernisierung des Abstammungsrechts vor.

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