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Umstrittene Leistung:Bundesrat billigt Betreuungsgeld

Trotz Kontroverse um das Betreuungsgeld fehlte für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses die erforderliche Mehrheit. Der Bundesrat hat die Einführung der Leistung gebilligt. Von August 2013 an sollen Eltern, die ihre unter dreijährigen Kleinkinder nicht in die Kita schicken, monatlich zunächst 100 Euro erhalten.

Das Betreuungsgeldgesetz hat am Freitag im Bundesrat die letzte parlamentarische Hürde genommen. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer scheiterten mangels Mehrheit in der Länderkammer mit ihrer Forderung, das umstrittene Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut zu verhandeln. Das Gesetz wird jetzt zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Eltern, die ab diesem Zeitpunkt für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen das Betreuungsgeld erhalten. Im ersten Jahr beträgt die Leistung 100 Euro und von August 2014 an 150 Euro im Monat. Das Geld kann für Kinder beantragt werden, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden.

Der Bundestag hatte der intern auch bei Union und FDP umstrittenen Leistung bereits Anfang November zugestimmt. SPD und Grüne haben Verfassungsklage gegen das Gesetz angekündigt.

Nordrhein-Westfalen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) sagte, das Betreuungsgeld ziele in die völlig falsche Richtung. Statt genügend Kita-Plätze zu schaffen und den Eltern damit "echte Wahlfreiheit" zu ermöglichen, werde so ein überkommenes Frauen- und Familienbild zementiert.

Dagegen bezeichnete Bayerns Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) das Betreuungsgeld als wichtigen Bestandteil der Familienpolitik. Eltern sollten selbst entscheiden, ob ihr Kind besser in einer Kita oder zu Hause aufgehoben sei.

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