Süddeutsche Zeitung

Türkei:Verfassungsreform gestoppt

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Das oberste Gericht der Türkei hat neue Strukturen für die Justiz abgelehnt - eine herbe Niederlage für die Regierung in Ankara.

Kai Strittmatter

Das türkische Verfassungsgericht hat am Mittwoch ein weiteres Mal wichtige Reformen der Regierung gestoppt. Das Gericht erklärte wesentliche Artikel aus dem Verfassungsreformpaket der Regierung für teilweise ungültig. Vor allem befanden die Richter die Neustrukturierung der hohen Justiz, wie sie von der Regierung geplant war, für ungültig. Unter anderem sollte die Reform die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes selbst neu ordnen. Eine ähnliche Neustrukturierung sahen die Pläne für den Hohen Rat der Richter und Staatsanwälte vor. In beiden Fällen habe man die Reformvorschläge "teilweise" abgelehnt, erklärte Verfassungsgerichtspräsident Halim Kilic am Mittwochabend vor der Presse.

Die Einwände des Verfassungsgerichtes betreffen den Wahlmodus für die Richter. Das Gericht ignorierte mit dem Urteil seinen eigenen Berichterstatter; er hatte den Richtern zuvor empfohlen, das Reformpaket komplett passieren zu lassen. Am Rest der mehr als 20 Änderungsartikel hatten die Richter nichts auszusetzen, sie sollen wie ursprünglich vorgesehen den Türken am 12. September in einem Referendum vorgelegt werden. Justizminister Sadullah Ergin sagte, das Paket der Regierung werde auch nach dem Urteil noch für Reformen stehen. Das Urteil sei aber falsch.

Die Entscheidung ist eine Niederlage für die Regierung, die argumentierte, die Reformen seien für die Demokratisierung des Landes unerlässlich. Auch EU-Erweiterungskommissar Stephan Füle hatte das Reformpaket "einen Schritt in die richtige Richtung" genannt. Kritiker aus Opposition und Justiz dagegen warfen der Regierung vor, sie wolle die Unabhängigkeit der Justiz schwächen. Liberale Kommentatoren warfen noch am Mittwochabend den Verfassungsrichtern vor, sie hätten einmal mehr ihre Kompetenzen überschritten: Verfassungsgeber in der Türkei ist das Parlament; das Verfassungsgericht darf Änderungen der Verfassung eigentlich nur nach Formalfehlern untersuchen, nicht aber inhaltlich beurteilen. "Das Verfassungsgericht hat sich einmal mehr die Aufgabe des Parlamentes angemaßt", sagte der Politologe Ahmet Insel, Professor an der Galatasaray-Universität, im Istanbuler Nachrichtensender NTV.

Die türkische Verfassung ist ein Produkt des Militärputsches von 1980. Kritiker bemängeln, die Verfassung diene dem Schutz des Staates vor dem Individuum statt - wie in westlichen Demokratien - dem Schutz des Individuums vor dem Staat. Die Europäische Union fordert seit Jahren eine neue, zivile Verfassung für die Türkei. Aber auch fast alle politischen Lager in der Türkei sind sich einig, dass das Land eine neue Verfassung braucht, nur über das Wie wird heftig gestritten. Das Misstrauen zwischen den politischen Lagern ist groß. Das Thema Verfassungsreform ist längst Teil des Machtkampfes geworden zwischen dem kemalistischen Lager - den selbsterklärten Verteidigern des Erbes von Republikgründer Mustafa Kemal Atatürk - und auf der anderen Seite dem Lager der regierenden AKP, hinter der vor allem die aufsteigende anatolische Bourgeoisie steht. Die AKP hatte im Jahr 2007 schon einmal eine Gruppe liberaler Juristen beauftragt mit der Ausarbeitung einer komplett neuen Verfassung, der Plan verschwand aber angesichts des Widerstandes schnell in der Schublade.

Regierungskritiker sagen, die AKP wolle die Justiz der Exekutive unterwerfen und bringe die Gewaltenteilung in Gefahr. Die AKP und andere verweisen auf den undemokratischen Charakter der hohen Justiz in der Türkei, die als eine der letzten Bastionen des autoritären kemalistischen Lagers gilt. Das Verfassungsgericht hat in den letzten Jahren mehrere umstrittene Entscheidungen gefällt. Die Regierung wird allerdings auch von der liberalen Seite kritisiert: Vielen ging das Reformpaket nicht weit genug. Militärkritische Gruppen wie die "Jungen Zivilisten" hatten eine Kampagne gestartet unter dem Titel "Ja - aber nicht genug". Die Kurdenpartei BDP hatte dem Reformpaket die Unterstützung verweigert, weil es die undemokratische Zehn-Prozent-Hürde bei Parlamentswahlen nicht antastet. BDP-Abgeordneter Hasip Katlar nannte das Veto des Verfassungsgerichtes am Mittwochabend dennoch einen "Rechtsskandal".

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Quelle:
SZ vom 08.07.2010
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