Süddeutsche Zeitung

Strafjustiz:Mordpläne gegen Tschetschenen

Lesezeit: 2 min

Vor dem Oberlandesgericht München muss sich ein russischer Staatsangehöriger verantworten, der sich bereit erklärt haben soll, einen Exil-Tschetschenen zu ermorden. Betrachtete die Führung in Moskau jenen als Staatsfeind?

Von Ronen Steinke, Berlin

Gerade erst ist in Berlin ein russischer Auftragsmörder verurteilt worden, Vadim K., der 2019 mitten in der Hauptstadt einen Tschetschenen in einem Park erschoss. Hinter der Tat habe ein staatlicher Mordauftrag aus Moskau gesteckt, so befanden die Richterinnen und Richter des Staatsschutzsenats am Kammergericht. Die Rede war von "Staatsterrorismus".

Nun beginnt die deutsche Justiz gleich mit der nächsten Anklage dieser Art. Ein weiterer mutmaßlicher russischer Auftragsmörder soll sich verantworten, diesmal vor dem Oberlandesgericht München. Der Vorwurf: Auch dieser russische Staatsangehörige, Valid D., habe sich "bereit erklärt", einen Regierungsgegner zu ermorden. Ziel sei wieder ein Exil-Tschetschene gewesen. Dieser lebte nach Informationen der Süddeutschen Zeitung als Asylbewerber in der Nähe von Augsburg.

Die Bundesanwaltschaft hat bereits am 4. Februar Anklage gegen Valid D. erhoben, wie am Donnerstag bekannt wurde. Valid D. soll sein Opfer ausgespäht und sich zur Vorbereitung der Tat bereits eine Schusswaffe mit Munition und Schalldämpfer beschafft haben. In der ersten Jahreshälfte 2020 habe Valid D. den Auftrag zum Mord entgegengenommen - von einem "Mitglied im Sicherheitsapparat des tschetschenischen Präsidenten Ramsan Kadyrow". Der Präsident der russischen Teilrepublik Tschetschenien gilt als treuer Verbündeter von Russlands Präsident Wladimir Putin. "Das avisierte Opfer sowie dessen Bruder sind Kritiker des Kadyrow-Regimes und treten in sozialen Medien für ein unabhängiges Tschetschenien ein", erklärte die Bundesanwaltschaft.

Ziel der Mordpläne soll der tschetschenische Oppositionelle Mochmad Abdurachmanow gewesen sein. Auf dessen Bruder, den Blogger Tumso Abdurachmanow, war im Februar 2020 bereits in Schweden ein Mordanschlag verübt worden. Zwei Russen wurden dort deshalb zu langen Haftstrafen verurteilt. Von dem Fall berichtete zuerst der Spiegel. Nach den Ermittlungen der Bundesanwaltschaft soll es sich demnach bereits um den zweiten Versuch gehandelt haben, sie zum Schweigen zu bringen. Der Mann, der den Auftrag dazu übernehmen sollte, Valid D., habe demnach zunächst im Hintergrund bleiben und lediglich die Organisation des Anschlags übernehmen sollen. Dafür habe er im September 2020 einen anderen Mann aus Tschetschenien geholt, mit ihm Schießen geübt, einen geeigneten Tatort gesucht und den Wohnort des Opfers ausgekundschaftet.

Untersuchungshaft in Bayern

Zu mehr kam es dann nicht, weil die Ermittler dazwischengingen. Am 1. Januar 2021 wurde Valid D. aufgrund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Augsburg in Schwerin festgenommen. Seitdem sitzt er in Bayern in Untersuchungshaft. Gegen den zweiten Mann, der von Valid D. rekrutiert worden sein soll, laufen indes keine Ermittlungen. Die Bundesanwaltschaft glaubt, er habe sich nur zum Schein bereit erklärt, an dem Mordplan mitzuwirken, dies jedoch nicht wirklich beabsichtigt. Als Nächstes muss nun das Münchner Oberlandesgericht entscheiden, ob es die Anklage gegen Valid D. wegen der Bereitschaft zum Mord sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Verstößen gegen das Waffengesetz zulässt.

Der Fall reiht sich mutmaßlich ein in eine Serie von Anschlägen auf Gegner der russischen Politik, nicht nur in Deutschland. 2009 traf es den tschetschenischen Ex-Milizionär Umar Israilow in Wien, 2018 den russischen Überläufer Sergej Skripal und dessen Tochter im britischen Salisbury. Und zuletzt eben 2019 den Exil-Tschetschenen Selimchan Changoschwili in Berlin, der im Kleinen Tiergarten erschossen wurde.

Die Berliner Richter zitierten in ihrem Urteil mehrere Seiten lang Putin. Dieser habe das spätere Mordopfer als "Terroristen" bezeichnet. Damit sei klar gewesen, dass die russische Regierung ihn als "Staatsfeind" betrachtete, "dessen Liquidierung sie als gerechtfertigt ansah". Im Urteil wurde dies als eines von mehreren Indizien für einen staatlichen Mordauftrag gewertet.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5540824
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.