Süddeutsche Zeitung

Terroranschlag in New York:Trump kann die Todesstrafe nicht per Twitter verhängen

Der US-Präsident kann nicht anders, er muss selbst aus einem Terroranschlag ein Ego-Spektakel machen. Die US-Justiz wird sich davon nicht beirren lassen.

Kommentar von Hubert Wetzel

Der Präsident der Vereinigten Staaten hält also die Justiz seines Landes für eine "Lachnummer". Deswegen würde Donald Trump den Attentäter von Manhattan lieber ins Gefangenenlager Guantanamo schicken, so ließ er wissen. Andererseits sei das aber so ein bürokratischer Aufwand, dass man die Angelegenheit vielleicht doch besser daheim regeln solle. Ohnehin hat Trump längst getwittert, was mit dem Terrorverdächtigen zu geschehen habe: Todesstrafe!

Nun hätte man sich, um ehrlich zu sein, fast gewundert, wenn sich Donald Trump anders zu dem Anschlag geäußert hätte - gemäßigter, überlegter, würdiger, kurz: präsidentieller. Man mag sich wünschen, dass der Präsident nach so einer Tragödie nicht klingt wie der Anführer eines Haufens wütender Siedler im Wilden Westen, die vom Sheriff fordern, den verdammten Pferdedieb einfach aufzuknüpfen. Aber Trump ist eben Trump. Er kann nicht anders, er muss selbst aus einem Terroranschlag ein Ego-Spektakel machen.

Doch zum Glück sind die USA immer noch ein Rechtsstaat. Deswegen wird der Attentäter entsprechend behandelt werden. Er wird einen Anwalt bekommen und ein ordentliches Gerichtsverfahren, bei Richtern und Geschworenen, die Zeugen anhören und Beweise abwägen. Am Ende des Prozesses wird womöglich die Todesstrafe stehen. Aber nicht, weil Trump sie per Twitter verhängt hat. Sondern weil das Gesetz es so vorsieht.

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Quelle:
SZ vom 03.11.2017
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