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Corona-Krise:Kanzleramtsminister Braun will Schuldenbremse für Jahre aussetzen

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Sie sei vorerst "auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten", schreibt der CDU-Politiker. Die Grünen dürften sich darüber freuen.

Kanzleramtschef Helge Braun will die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse für die kommenden Jahre aussetzen und fordert eine entsprechende Grundgesetzänderung. "Die Schuldenbremse ist in den kommenden Jahren auch bei ansonsten strenger Ausgabendisziplin nicht einzuhalten", schreibt der CDU-Politiker in einem Gastbeitrag im Handelsblatt. "Deshalb ist es sinnvoll, eine Erholungsstrategie für die Wirtschaft in Deutschland mit einer Grundgesetzänderung zu verbinden, die begrenzt für die kommenden Jahre einen verlässlichen degressiven Korridor für die Neuverschuldung vorsieht und ein klares Datum für die Rückkehr zur Einhaltung der Schuldenregel vorschreibt."

Bisher hat die Union Forderungen etwa aus SPD und von den Grünen zurückgewiesen, an der Schuldenbremse zu rütteln. CDU- und CSU-Politiker hatten eine Rückkehr zur Schuldenbremse oder sogar einem ausgeglichenen Haushalt schon 2022 gefordert. Der Bundestag hat wegen der massiv gestiegenen Neuverschuldung in der Corona-Krise die Schuldenbremse für 2021 erneut ausgesetzt.

Braun argumentiert, dass genau diese jährliche Entscheidung für die Haushaltsdisziplin aber gefährlich sei. "Diese Abweichung von der Schuldenregel sollte auf keinen Fall in den kommenden Jahren durch jährliche Einzelfallentscheidungen nach Artikel 115 des Grundgesetzes legitimiert werden. Das öffnet das Tor zur dauerhaften Aufweichung der Schuldenregel", schreibt der CDU-Politiker. Es bleibe völlig unklar, wie lange die Pandemie "ein begründender Umstand" für die Aussetzung sein könne. Damit fehle ein Mechanismus, "der verlässlich die Rückkehr zur Schuldenregel und mittelfristig auch zur 'Schwarzen Null'-Neuverschuldung des Bundes ebnet".

Braun betonte, dass er die Schuldenbremse an sich als sehr wichtig ansehe. "Gerade in dieser Krise hat sie sich bewährt, weil sie die Grundlage dafür gelegt hat, dass Deutschland in der Pandemie finanziell handlungsfähig war", schreibt er. "Sie ist auch wichtig wegen unserer Vorbildfunktion in Europa, damit unsere gemeinsame Währung ihre Stabilität durch Rückkehr zu den Maastricht-Kriterien bewahrt." Hintergrund ist die Sorge, dass sich andere Euro-Staaten zu stark verschulden und damit die Stabilität der gemeinsamen Währung aufs Spiel setzen könnten.

Widerspruch kam aus der Bundestagsfraktion von CDU/CSU. Brauns Vorschlag "für eine Grundgesetzänderung zur Aussetzung der Schuldenbremse ist seine persönliche Meinung", erklärte deren haushaltpolitischer Sprecher Eckhardt Rehberg. Hohe Schulden bedeuteten bei wieder steigenden Zinsen hohe Risiken für zukünftige Haushalte. "Die Unionsfraktion im Bundestag hält an der Schuldenbremse im Grundgesetz fest."

Positiv aufgenommen werden dürften Brauns Äußerungen dagegen bei den Grünen. Beim potenziellen Koalitionspartner der Union nach der Bundestagswahl im Herbst sieht man das Thema Schuldenbremse als große Hürde für mögliche Verhandlungen. "Die Union und der Finanzminister (Olaf Scholz, SPD; Anm. d. Red.) halten am Dogma der rigiden Schuldenbremse fest", hatte Bundesgeschäftsführer Michael Kellner der Märkischen Oderzeitung gesagt. "Wir müssen jetzt Geld in die Hand nehmen, um etwa die Auswirkungen der Klimakrise zu bekämpfen oder um für gut ausgestattete Schulen, Sportplätze und Bibliotheken zu sorgen." Kellner warnte zugleich vor einem Sparkurs nach der Corona-Krise.

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