Süddeutsche Zeitung

Rheinland-Pfalz:CDU hat wohl illegale Parteispenden angenommen

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Die CDU in Rheinland-Pfalz hat möglicherweise unzulässige Spenden in Höhe von mehreren zehntausend Euro erhalten. Statt, wie angenommen, von einer Eisenacher Anwaltskanzlei sei das Geld von einem anderen Spender gekommen, teilte die Landes-CDU mit. Die Annahme anonymer Parteispenden ist in Deutschland verboten.

"Die Annahme der Spende war unzulässig", sagte CDU-Landesgeschäftsführer Jan Zimmer. Für die Partei sei dies erst am Donnerstag nach einer Anfrage an die Anwaltskanzlei deutlich geworden. "Von wem die Gelder stammen, ist uns nicht bekannt", erklärte Zimmer.

Der CDU-Landesverband erhielt nach eigenen Angaben 2010 zwei Spenden von der Eisenacher Kanzlei über 9000 und 9500 Euro und veröffentlichte dies in seinem Rechenschaftsbericht. Außerdem wurden dem Kreisverband Cochem-Zell von 2008 bis 2015 insgesamt 63 500 Euro von der Kanzlei überwiesen.

Geld könnte von früherem Geheimagenten Werner Mauss stammen

Medienberichten zufolge könnte das Geld von dem früheren Geheimagenten Werner Mauss stammen. Von 2008 bis 2015 seien insgesamt 82 000 Euro an die rheinland-pfälzische CDU geflossen, schreibt die Mainzer Allgemeine Zeitung. Allein 63 500 Euro seien an die CDU in Cochem-Zell gegangen. In dem Landkreis hat Mauss sein Rittergut-ähnliches Anwesen.

Der Münchner Mauss-Anwalt Gero Himmelsbach bestätigte, dass die Eisenacher Kanzlei seit mehr als 30 Jahren für seinen Mandanten arbeite und "als bevollmächtigter Vertrauensanwalt Angelegenheiten" abwickle.

Tatsächlich habe diese Kanzlei auch seit 2008 regelmäßig Spenden an den CDU-Kreisverband Cochem-Zell sowie im Jahr 2010 an den CDU-Landesverband abgewickelt. "Die Spenden erfolgten offen namens und im Auftrag der Firma "Nolilane". Es gab und gibt keinen Anlass, diesen Spender zu verschweigen", erklärte Himmelsbach. Wenn ein entsprechender Hinweis gefehlt habe, sei dies "schlicht ein Versehen der Kanzlei" gewesen. Die Spenden wurden laut Himmelsbach weder der CDU angekündigt noch mit Gegenleistungen verknüpft.

Mauss-Anwalt: Spenden und Steuerstrafverfahren stehen in keinem Zusammenhang

Nach einem Bericht der Allgemeine Zeitung in Mainz taucht der Name Nolilane in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Bochum im Prozess um Steuerhinterziehung auf, in dem sich Mauss derzeit verantworten muss.

Nolilane heißt eine der Briefkasten-Firmen, die Mauss ausweislich der Panama Papers führte und die zumindest bis März dieses Jahres im Grundbuch als Eigentümerin des Mauss-Anwesens im Hunsrück ausgewiesen war.

Mauss-Anwalt Himmelsbach betonte, die Spendenbeträge stammten aus Vermögen, das dem Finanzamt gegenüber vollständig deklariert worden sei. Mit dem Steuerstrafverfahren gegen seinen Mandanten stehe dies in keinem Zusammenhang.

CDU-Landesgeschäftsführer Zimmer hatte dem Anwalt in Eisenach in einem Brief geschrieben, er gehe davon aus, "dass die Beträge von Ihnen selbst stammen und ordnungsgemäß versteuert worden sind".

Das Parteiengesetz untersagt die Annahme von Spenden über mehr als 500 Euro, "deren Spender nicht feststellbar sind, oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt".

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