Süddeutsche Zeitung

Reaktion auf Karlsruher Urteil:Bundestag beraumt Sondersitzung an

Der Bundestag wird das Begleitgesetz zum EU-Vertrag im August neu verhandeln. Das Verfassungsgericht hatte ihm dies zur Auflage gemacht.

Der Bundestag wird nach dem Karlsruher Urteil zum EU-Vertrag im August zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei soll die erste Lesung eines neuen Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkungsrechte des Parlaments in EU-Fragen beraten werden, welches das Bundesverfassungsgericht verlangt hat.

Die zweite Lesung ist für den 8. September angesetzt. Diese Sondersitzung des Bundestages war bereit terminiert. Nach Angaben von CSU- Landesgruppenchef Peter Ramsauer haben die Fraktionsspitzen der Koalition diesen Fahrplan am Dienstag vereinbart.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Lissabon-Vertrag in einem Urteil am Dienstag zwar gebilligt, aber zugleich den Ratifikationsprozess gestoppt. Der Vertrag kann vorläufig nicht in Kraft treten.

Vor dem Hinterlegen der Ratifikationsurkunde muss der Bundestag das bisherige Begleitgesetz über die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat umschreiben. Dafür machte das Gericht umfangreiche Vorgaben: Das Verfassungsgericht zwingt das deutsche Parlament in den europäischen Angelegenheiten also zu mehr Demokratie.

In allen Fragen, in denen Brüssel in die nationale Souveränität eingreift, neue Kompetenzen beansprucht oder Abstimmungsmodalitäten verändert, muss vorher konkret der Bundestag zustimmen. Die pauschale Zustimmung, die Bundestag und Bundesrat zum Lissabon-Vertrag gegeben haben, genügt nicht.

Damit begrüßt Karlsruhe einerseits die europäische Integration, markiert aber auch deren Grenzen: Der nationalen Staatlichkeit darf nicht eine EU-Staatlichkeit vor die Nase gesetzt werden - jedenfalls nicht ohne Volksabstimmung.

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