Süddeutsche Zeitung

Rechtsstaat:Viel, viel Polizei

Lesezeit: 3 Min.

Die Lehre aus Leipzig: Der Rechtsstaat ist nicht dann stark, wenn er brachial und als Haudrauf auftritt. Es ist Zeit für die Verteidigung des Deeskalationsprinzips.

Kolumne von Heribert Prantl

Soeben wurde in Leipzig ein junger Mann - nicht vorbestraft, aber zur Tatzeit betrunken - zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der Mann, der als Beruf "Straßenkünstler" angibt, hatte in der Silvesternacht in Leipzig-Connewitz einem der vielen Polizeibeamten, die dort im harten Einsatz waren, ein Bein gestellt und ihn so zum Sturz gebracht. Eine Begründung dafür konnte er dem Richter nicht geben, dafür aber eine Beschreibung der turbulenten Szenerie: Da sei wirklich "viel, viel, viel Polizei" gewesen und Polizisten hätten Passanten "geschubst und getreten".

Selbst wenn es so war, ist das natürlich keine Rechtfertigung für eine körperliche Attacke. Aber immerhin hat der Angeklagte den Beamten vor Gericht eindringlich um Entschuldigung gebeten. Er gehört offenbar nicht zu den Leuten aus der linksextremen Szene, die erst ihrer Lust auf Gewalt freien Lauf lassen, dann darauf stolz sind und damit protzen. Diese Szene gibt es - in Leipzig, in Berlin und anderswo.

Die Frage, die man eine Woche nach Silvester stellen muss, lautet freilich, ob die sächsische Polizei mit der Art und Weise, wie sie bei derlei Anlässen agiert, sich nicht auch selber mindestens ein Bein stellt. Sie setzt auf harte Einsätze; sie setzt darauf, drohender Gewalt mit massiver, sichtbarer Gewalt zu begegnen; sie eskaliert statt zu deeskalieren. Das erinnert an Trump, aber nicht an kluge Polizeitaktik. Selbst auf gewalttätige Volldeppen sollte die Polizei nicht vorsätzlich volltäppisch reagieren. "Knüppel aus dem Sack" ist ein Spruch aus dem Märchen der Brüder Grimm; es ist kein rechtsstaatliches Motto für die Polizei. Deren Stärke zeigt sich darin, ob und wie es ihr gelingt, knüppelnde Einsätze zu vermeiden und im Vorfeld Gewalt abzubauen.

"Viel, viel, viel Polizei" ist schon gut - wenn man sie richtig einsetzt. Der richtige Einsatz beginnt nicht erst dann, wenn es brennt und kracht, dann ist es zu spät; er beginnt schon lang vorher. Ein intelligenter Silvestereinsatz beginnt Wochen vor Silvester. Er beginnt mit Reden, nicht mit Draufhauen. Er beginnt mit Agieren, nicht mit Reagieren. Es geht um das Verhindern von Konflikten in sich aufschaukelnden Prozessen. Man nennt das Deeskalation. Sie ist eine Kunst, sie ist die schwierigste Aufgabe im Konfliktmanagement.

Die sächsische Polizei ist an dieser Kunst gescheitert: Sie ist mit einer Haudrauf-Strategie ins neue Jahr gezogen. Das ist ein Führungsfehler. Dann hat sie im Polizeibericht zu ihrem Silvestereinsatz übertriebene, dampfplauderische Details publiziert. Schließlich musste sie ihre Falschmeldung zurückziehen, ein Polizeibeamter habe sich nach einer Attacke eines Gewalttäters einer Notoperation unterziehen müssen. Die Polizei hat sich nicht neutral verhalten, sondern wie ein politischer Akteur. Mit scharfmacherischem Vokabular kann womöglich ein Politiker kurzzeitig Eindruck schinden. Wenn sich die Polizei mit übertriebenen Berichten zur Partei macht, schadet sie ihrer Glaubwürdigkeit. Sie braucht Vertrauen, davon lebt ihre Arbeit. Wenn sie falsche Bilder von Straftaten malt, muss ihr die Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens den Pinsel aus der Hand nehmen.

Einfach draufhaun ist nicht bayerisch, auch nicht sächsisch - sondern einfach falsch

Der Rechtsstaat ist nicht dann stark, wenn er brachial auftritt. Es ist Zeit für die Verteidigung des Deeskalationsprinzips: Deeskalation meint nicht polizeiliche Schwäche, sie ist kein Schmusekurs mit Gewalttätern, sie ist der intelligente Einsatz polizeilicher Stärke. Wenn, wie in der Silvesternacht von 2015/2016 in Köln, die Polizei einfach nicht präsent ist, dann ist das nicht Deeskalation, sondern ein furchtbarer Fehler. Deeskalation ist es, Gefahr weit im Vorfeld zu erkennen und zu entschärfen. Der Rechtsstaat muss schon viel früher verteidigt werden als irgendwann im Gerichtssaal. Er muss auf der Grundlage guter Lagebilder Ausschreitungen vorbeugen. Dafür braucht man nicht Knüppel und Versammlungsverbote, sondern Flexibilität und Gesprächsbereitschaft. Strafverhandlung und Strafe sind das letzte Mittel; erste Mittel sind gute Vorbeugung und kluge Kommunikation.

Deeskalation war die Lehre aus den Großdemonstrationen der Achtziger- und Neunzigerjahre, die Lehre aus Brokdorf, Wackersdorf, Startbahn-West - aus vielen "Großlagen", wie man das im Sicherheitsjargon nennt. Die Sicherheitsbehörden haben unter Anleitung des Bundesverfassungsgerichts gelernt, so gut, so früh und so lang wie möglich Kontakt mit den Veranstaltern zu suchen und zu halten, und diese in ein Sicherheitskonzept einzubinden. Ohne solche Strategien wären in den vergangenen 30 Jahren nicht Hunderte Demonstrationen friedlich über die Bühne gegangen. Das Verfassungsgericht hat gelehrt, dass das Versammlungsgrundrecht geschützt werden muss vor Steinewerfern, aber auch vor denen, die es für Larifari halten oder gar für ein Grundrecht, das mit Gewalttätern sympathisiert: "Die Behörden sind gehalten, versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht hinter bewährten Erfahrungen zurückzubleiben." Das gilt auch für Leipzig-Connewitz, wo Versammlungen, die sich gegen Jahresschluss-Versammlungsverbote richteten, verboten worden waren. Das Deeskalationsprinzip gilt auch bei Chaostagen und an Silvester.

1992, beim G-7-Gipfel in München, hat der damalige Ministerpräsident Streibl das "harte Hinlangen" der Polizei als "bayerische Art" bezeichnet. Es war nicht bayerisch, es ist nicht sächsisch; es war und ist falsch. Konflikte sollen nicht geschärft, sondern entschärft werden.

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SZ vom 11.01.2020
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