Süddeutsche Zeitung

Organspende:Ärztepräsident unterstützt Spahns Vorstoß

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Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass jeder Bürger im Todesfall Organspender wird, wenn er oder seine Angehörigen nicht widersprechen. Die von Spahn vorgeschlagene Widerspruchslösung sei eine "sehr gute Idee", sagte Montgomery der Passauer Neuen Presse. "Das ist sinnvoll, aber rechtlich nur sehr schwierig umzusetzen."

Die Debatte über die Frage, ob es eine Widerspruchslösung oder andere Wege geben soll, müsse vor allem in der Gesellschaft geführt werden, sagte der Ärztepräsident. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf mit offener Debatte und Abstimmung im Bundestag sei "absolut der richtige Weg".

Politiker der SPD, der Grünen und der Linkspartei unterstützten Spahns Vorschlag, die Neuregelung der Organspende zu einer Gewissensfrage im Bundestag zu erklären. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) befürworte ebenfalls eine solche Debatte, ohne aber schon Position zu beziehen, sagte ihr Sprecher.

SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach signalisierte Unterstützung für eine solche Widerspruchslösung. Heute wünsche sich die Mehrheit der Bevölkerung im Bedarfsfall ein Spenderorgan, doch nur ein Bruchteil trage einen Organspendeausweis bei sich, sagte der Gesundheitsexperte der Sozialdemokraten. Auch Grünen-Chefin Annalena Baerbock habe sich bereits aus ihrer "ganz persönlichen Sicht" Spahns Widerspruchslösung angeschlossen.

Kritik an Spahns Initiative kam unterdessen aus der Union. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, warnte, dass jetzt noch mehr Ängste geweckt werden könnten und das Vertrauen in die Organspende gemindert werde. In den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgartes Zeitung sagte sie: "Wir machen unseren eigenen Gesetzentwurf mit einer Debatte kaputt, die viel zu früh kommt."

Auch der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger kritisierte Spahn. "Man sollte nicht den zweiten Schritt vor dem ersten machen", sagte er ebenfalls in den beiden Stuttgarter Zeitungen. Die Widerspruchsregelung treffe auf "enorme Ängste und Vorbehalte in der Bevölkerung, löst aber kein Problem". Bisher gilt das umgekehrte Prinzip, wonach Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind.

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