Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Zschäpe rechnet mit ihren Anwälten ab

Lesezeit: 1 min

Zschäpe gibt Erklärung zu Anwälten ab

Bis zu diesem Mittwoch sollte Beate Zschäpe dem Oberlandesgericht in München darlegen, warum sie ihre Anwältin Anja Sturm abberufen will. In einer vierseitigen Erklärung, die dem SWR und der Presseagentur dpa vorliegt, beschwert sie sich nicht nur über Sturm, sondern auch über die beiden weiteren Verteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl.

Heer surfe während der Verhandlungstage im NSU-Prozess im Internet. Sein Kollege Stahl twittere ständig aus dem Gerichtssaal und organisiere seinen Urlaub, wird Zschäpe zitiert. Anja Sturm habe gegen ihren Willen einen Vertreter für einen Verhandlungstag bestellen wollen, an dem die Anwältin selbst verhindert war. Zschäpe soll diesen Vertreter abgelehnt haben, woraufhin Sturm erklärt habe, sie sei auf die Kostenerstattung für diesen Tag angewiesen.

Angeklagte will angeblich Schweigen brechen

Am Ende der Erklärung schreibt Zschäpe, dass sie sich "durchaus mit dem Gedanken beschäftige, etwas auszusagen". Bisher hat sie an jedem der mehr als 200 Verhandlungstage im NSU-Prozess geschwiegen. Zschäpe beklagt sich dem SWR zufolge darüber, dass ihre Verteidiger damit gedroht hätten, ihr Mandat niederzulegen, sollte ihre Mandantin die Strategie ändern und aussagen. Dadurch fühle sie sich unter Druck gesetzt, eine weitere Zusammenarbeit sei nicht möglich, heißt es. Zschäpe äußert sich in der Erklärung offenbar nicht detaillierter im Bezug auf den Inhalt einer möglichen Aussage.

Sturm hatte zuletzt Rückendeckung von ihren Kollegen erhalten

Vergangene Woche musste der Prozess unterbrochen werden, weil Zschäpe ihrer Anwältin Sturm das Vertrauen entzog. In einer Erklärung hieß es, Sturm habe vertrauliche Informationen öffentlich im Gerichtssaal erörtert und Zschäpe psychisch "massiv unter Druck" gesetzt. Die Anwältin hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und dabei Rückendeckung von ihren Kollegen Heer und Stahl erhalten. Für Beobachter ist Zschäpes Bewertung kaum nachzuvollziehen. Bereits im vergangenen Jahr hatte sie alle drei Anwälte abgelehnt. Das Gericht hielt Zschäpes Begründung jedoch für zu vage und stimmte einer Entpflichtung von dem Mandat nicht zu.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2532156
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de/dpa/anri/fued
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.