Süddeutsche Zeitung

NSU:"Er wollte nicht mehr länger warten"

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Das Urteil im NSU-Prozess fiel vor fast zwei Jahren. Bis kommende Woche haben die Richter Zeit, es in schriftliche Form zu fassen. Anwalt Johannes Pausch erklärt, warum sein Mandant Carsten S. die Haftstrafe trotzdem schon vor einem Jahr angetreten hat.

Interview von Annette Ramelsberger

Der Düsseldorfer Anwalt Johannes Pausch, 69, hat mehr als fünf Jahre lang den Angeklagten Carsten S. im NSU-Prozess verteidigt. Carsten S. hat als junger Mann die Tatwaffe für neun Morde an die rechte Mörderbande NSU überbracht. Als einziger der Angeklagten hat er die Tat ausdrücklich bereut und aktiv bei der Aufklärung geholfen.

SZ: Das Oberlandesgericht München hat Ihren Mandanten im Juli 2018 wegen Beihilfe zum Mord zu drei Jahren Haft verurteilt. Das schriftliche Urteil liegt bis heute nicht vor. Dennoch hat Ihr Mandant schon vor einem Jahr seine Haft angetreten. Warum?

Johannes Pausch: Er wollte nicht mehr länger warten. Wir haben das lange überlegt, ob wir die Revision zurücknehmen. Aber erstens wollte er seine Verantwortung tragen und sich dem Urteil stellen. Und zweitens wäre das eine so lange Phase der Unsicherheit geworden, ohne jede Planungsmöglichkeit für ihn.

War der vorzeitige Haftantritt eine Art Notausgang, um früher wieder ins Leben zurückzufinden?

Einen Notausgang würde ich es nicht nennen. Aber sehen Sie sich den Zeitablauf an: Erst wenn das schriftliche Urteil vorliegt, könnten wir die Revision begründen. Die rechtliche Überprüfung würde sicher wieder zwei Jahre dauern. Und falls wir Erfolg gehabt hätten, hätte der Prozess erneut beginnen müssen. Das wäre ein Schwebezustand von mindestens fünf Jahren gewesen. Carsten S. war es wichtiger, eine Perspektive zu haben, als die kleine Hoffnung auf eine Änderung des Urteils.

Das Gericht hat die Frist für das schriftliche Urteil voll ausgereizt. 93 Wochen. Ist das aus Ihrer Sicht nötig?

Es ist jedenfalls bedauerlich. Die Erinnerung an das, was während des Prozesses geschehen ist, wird mit der Zeit immer geringer. Eigentlich ist das auch für die Angeklagten nicht zumutbar. Denn schon die fünf Jahre des Prozesses und die U-Haft davor haben Carsten S. Jahre seines Lebens gekostet. Er konnte ja nichts Anderes tun, nicht regelmäßig arbeiten oder persönliche Bindungen aufbauen.

Gilt auch für das schriftliche Urteil der Beschleunigungsgrundsatz?

Ja, der Beschleunigungsgrundsatz erstreckt sich auf das gesamte Verfahren, er gilt auch für die Absetzung des Urteils. Es ist schon erstaunlich, dass der Senat die Frist quasi bis zur letzten Minute ausnutzt. Aber vielleicht war der Senat gleichzeitig mit anderen Aufgaben überlastet.

Der Senat ist nur mit diesem Urteil beschäftigt. Der Vorsitzende Richter wurde eigens für diese Arbeit vom Bayerischen Obersten Landesgericht zurückabgeordnet. Warum braucht das Gericht also so lange für sein schriftliches Urteil?

Das wird ein sehr umfangreiches Urteil. Allein das Protokoll umfasst 44 Aktenordner, das hat das Gericht angekündigt. Sicher wird es besonders ausführlich und es soll natürlich revisionssicher sein. Wir werden sehen. Bisher hat zumindest keiner der Verteidiger der anderen Angeklagten gerügt, dass sich das Gericht so lange Zeit lässt.

Außer Beate Zschäpe und Carsten S. sind alle anderen Angeklagten auf freiem Fuß. Wie geht es mit Ihrem Mandanten weiter?

Selbst wenn unser Mandant frei kommt, wird er nie wirklich frei sein. Er ist im Zeugenschutz des Bundeskriminalamtes, weil er gegen die rechte Szene ausgesagt hat.

Wird Ihr Mandant noch bedroht?

Dazu darf ich nichts sagen.

Wo sitzt er denn ein?

Das weiß selbst ich nicht, zu seinem Schutz.

Rechnet man die Untersuchungshaft ein, hat Carsten S. bereits mehr als die Hälfte seiner Strafe abgesessen. Wann kommt er frei?

Mein Kollege Jacob Hösl und ich versuchen, dass er vorzeitig aus der Haft entlassen wird. Wir sind zuversichtlich, dass er bald freikommt. Das könnte mit der Zusendung des schriftlichen Urteils zusammentreffen. Es gibt den Paragraph 88 Jugendgerichtsgesetz, wonach man bereits vor der Halbstrafe den Antrag auf vorzeitige Freilassung stellen kann. Das OLG München hat das für unseren Fall verneint, andere OLGs wie Hamburg sind da anderer Meinung. Wir sind zum Bundesgerichtshof gegangen, der hat in unserem Sinne entschieden. Jetzt muss nur noch eine Sozial- und Kriminalprognose erstellt werden, ob Carsten S. noch gefährlich ist. Jeder, der ihn im Gericht gesehen hat, weiß, dass er seine Tat bereut und keine Gefahr mehr von ihm ausgeht. Er ist vor vielen Jahren aus der rechten Szene ausgestiegen.

Ihr Mandant hat vor Gericht ausgepackt - so schonungslos, dass die Familien der Opfer das Gericht gebeten haben, im Fall von Carsten S. Milde walten zu lassen. Der Angeklagte André E., ein überzeugter Neonazi, hat nicht geredet und bekam nur zweieinhalb Jahre Haft. Das Schweigen hat sich offenbar mehr ausgezahlt als das Reden?

Schweigen war für Carsten S. nie eine Option. Er wollte reden und hat nie diskutiert, ob Schweigen ihm mehr nützen könnte. Aber der Urteilsspruch war für uns bedauerlich. Es hätte ein Signal des Gerichts sein können, dass bei einem Angeklagten, der so aktiv an der Aufklärung mitarbeitet, eine Bewährungsstrafe ausreicht.

Wird Carsten S. das schriftliche Urteil noch lesen?

Ich denke schon. Dieser Prozess hat ihn über fünf Jahre lang so bewegt. Er wird das zu einem Abschluss bringen wollen.

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SZ vom 17.04.2020
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