Internationaler Gerichtshof in Den Haag:UN-Gericht: Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen
Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das südostsiatische Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern.
Die De-facto-Regierungschefin von Myanmar, Staatsberaterin Aung San Suu Kyi, hatte im Dezember vor dem Gericht die Vorwürfe bestritten. Nun räumte sie kurz vor dem Urteil in einem Artikel die Möglichkeit ein, dass Soldaten ihres Landes Kriegsverbrechen gegen die muslimische Rohingya-Minderheit begangen haben könnten. Das geht aus einem Text hervor, den die Friedensnobelpreisträgerin in der Financial Times veröffentlichte. "Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt", schreibt Aung San Suu Kyi. Ähnlich wie zuvor warf sie aber auch Menschenrechtlern und einigen Geflüchteten "unbewiesene Aussagen" und eine Verzerrung des Bildes vor.
Soldaten Myanmars hatten seit 2016 Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört und mehr als 700 000 Rohingya in die Flucht getrieben.
Der muslimisch geprägte afrikanische Staat Gambia hatte Myanmar in Den Haag verklagt und sich dabei auf die Völkermord-Konvention berufen. Das Gericht solle Myanmar Sofortmaßnahmen auferlegen, um die noch im Land lebenden etwa 600 000 Rohingya zu schützen. Das Urteil zu den Sofortmaßnahmen ist noch keine endgültige Entscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet.