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München:Bayern soll neues Kommunalwahlrecht bekommen

München (dpa/lby) - Bayern soll ein neues Kommunalwahlrecht bekommen: Als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten soll künftig das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden, das seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne seien sich hierüber bereits fraktionsübergreifend einig, sagte der CSU-Innenexperte Florian Herrmann vor der für Mittwoch geplanten Beratung im Innenausschuss.

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München (dpa/lby) - Bayern soll ein neues Kommunalwahlrecht bekommen: Als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in den Kommunalparlamenten soll künftig das Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden, das seit 2008 auch bei Bundestagswahlen eingesetzt wird. CSU, SPD, Freie Wähler und Grüne seien sich hierüber bereits fraktionsübergreifend einig, sagte der CSU-Innenexperte Florian Herrmann vor der für Mittwoch geplanten Beratung im Innenausschuss.

Ursprünglich hatte die Landtags-CSU sich dafür eingesetzt, die Sitze nach Kommunalwahlen wieder nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren zuzuteilen. Das Verfahren steht aber in der Kritik, größere Parteien zu bevorzugen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte seiner Fraktion Arroganz der Macht vorgeworfen und das Projekt gestoppt.

Am Ende reagierte die CSU auf die Vorschläge von Fachleuten in einer Expertenanhörung im Landtag und strebt seither das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers an. In der Anhörung hatten sich die meisten Fachleute für diese Methode ausgesprochen, auch ein Mathematiker.

Das Problem ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden. Daher wird versucht, mit komplizierten mathematischen Verfahren eine möglichst genaue Annäherung zu erreichen. Seit der Kommunalwahl 2013 wird in Bayern die Sitzverteilung in kommunalen Gremien mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Davor wurde bereits das d'Hondt-Verfahren genutzt.

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