Süddeutsche Zeitung

Luftangriff von Kundus:Ermittlung wegen Kriegsverbrechen

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Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier. Der Verdacht: Kriegsverbrechen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs.

Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuchs im Juni 2002 werden zwei Soldaten der Bundeswehr beschuldigt, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Der Anfangsverdacht, dass bei dem Luftangriff von Kundus im September 2009 gegen Paragraph 11 des Völkerstrafgesetzbuchs verstoßen wurde, habe sich "auf niedriger Stufe" bestätigt, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.

Die Stuttgarter Zeitung berichtet unter Berufung auf Regierungskreise, Klein und der Flugleitoffizier seien bereits in der kommenden Woche als Beschuldigte zur Vernehmung vorgeladen - hierzu wollte der Sprecher der Bundesanwaltschaft jedoch keine Angaben machen.

Bei dem von Klein befohlenen Luftangriff am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kundus waren bis zu 142 Menschen getötet oder verletzt worden, darunter auch viele Zivilisten.

Bereits am Montag hatte die Bundesanwaltschaft angekündigt, dass die Behörde die Situation in Afghanistan als einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" einstuft - eine völkerrechtliche Umschreibung für Bürgerkrieg.

Der Maßstab für die rechtliche Bewertung des Luftschlags ergibt sich deshalb vorrangig aus den orschriften des Völkerstrafgesetzbuches. Der relevante Paragraph 11, Absatz 3, des Völkerstrafgesetzbuchs legt fest, dass ein Kriegsverbrechen begeht, wer "mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht".

Der Sprecher der Bundesanwaltschaft erklärte in der Stuttgart Zeitung außerdem, dass seine Behörde derzeit noch mit einem weiteren Fall befasst sei, in dem Bundeswehrsoldaten eines Kriegsverbrechens verdächtigt würden.

Im Juli 2009 sei es zu zivilen Opfern gekommen, nachdem ein Kleinlaster in Afghanistan von Soldaten beschossen worden war. Der Fall sei von einer saarländischen Staatsanwaltschaft zur Prüfung nach Karlsruhe geleitet worden.

In Koalitionskreisen in Berlin wird dem Bericht zufolge erwartet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Klein und den Flugleitoffizier am Ende eingestellt und keine Anklage erhoben wird. Die Bundesanwaltschaft wies darauf hin, dass ein Ermittlungsverfahren schon deshalb notwendig sei, um die sachliche Prüfung des Falles abschließen zu können.

Klein hatte im September vergangenen Jahres nahe Kundus das Bombardement zweier Tanklaster durch US-Flugzeuge veranlasst, bei dem nach Nato-Angaben bis zu 142 Menschen getötet wurden.

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