Süddeutsche Zeitung

Linksjugend "Solid" vs. Familienministerin Schröder:Kein Kapital für Marx-Anhänger

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Seit Jahren verweigert Familienministerin Schröder der Linksjugend Fördermittel mit Verweis auf deren angebliche Verfassungsfeindlichkeit. Zu Recht? Am Mittwoch entscheidet das Oberverwaltungsgericht in dieser Frage. Am Ende wird "Solid" den Prozess wohl gewinnen - und trotzdem leer ausgehen.

Kathrin Haimerl

Allein der Blick auf die Internetseite der Linksjugend "Solid" muss für Familienministerin Kristina Schröder (CDU) ein Grauen sein: Die Jugendorganisation der Linkspartei bekennt sich zu einer Gesellschaft, die den Kapitalismus überwinden soll. "Unser Ziel ist und bleibt, alle Verhältnisse umzuwerfen, in denen der Mensch ein erniedrigtes, ein geknechtetes, ein verlassenes, ein verächtliches Wesen ist", heißt es zu Beginn des Programms - unter Bezugnahme auf Karl Marx.

Doch ausgerechnet von Familienministerin Schröder, die sich dem Kampf gegen Linksextremismus verschrieben hat, fordert der Jugendverband der Linkspartei Geld: Rückwirkend geht es um eine Fördersumme von etwa 350.000 Euro. Seit 2006 kämpft "Solid" um Gleichbehandlung, also darum, dass der Verband - wie die anderen Jugendorganisationen der im Bundestag vertretenen Parteien auch - einen Zuschuss erhält. An diesem Mittwoch verkündet das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt seine Entscheidung im Rechtsstreit zwischen "Solid" und dem Familienministerium.

Das Ministerium fördert die Jugendorganisationen der Parteien jährlich mit einem Volumen von mehr als einer Million Euro. Die Linksjugend geht dabei leer aus. Der Grund: Aus Sicht des Familienministeriums sei nicht gewährleistet, dass "Solid" "Gewähr für eine den Zielen das Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet", heißt es in einer Mitteilung reichlich umständlich. Im Wesentlichen lehnte das Ministerium den Antrag im Jahr 2006 mit der Begründung ab, der Verband werde vom Verfassungsschutz beobachtet und seit Jahren in Verfassungsschutzberichten geführt.

"Solid" zog daraufhin vor Gericht - mit Erfolg: Das Berliner Verwaltungsgericht trug dem Familienministerium auf, über den Antrag erneut "unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts" zu entscheiden.

"Absurde Argumente"

Zwar sei es grundsätzlich zulässig, die Bewilligung von Fördergeldern an die Voraussetzung zu knüpfen, dass der Empfänger damit im Sinne des Grundgesetzes arbeite. Allerdings sei die Begründung des Ministeriums für die Ablehnung nicht ausreichend: Die Äußerungen, die man als Beleg für verfassungsfeindliche Positionen von "Solid" anführe, seien "teilweise aus ihrem Zusammenhang gerissen, nur unvollständig wiedergegeben, (...) nicht aussagekräftig", heißt es in der Urteilsbegründung des Berliner Verwaltungsgerichts, die der SZ vorliegt. Das Ministerium ging gegen diese Entscheidung in Berufung. Darüber wird jetzt entschieden.

Als absurd bezeichnet Adrian Furtwängler, Bundessprecher von "Solid", die vom Ministerium vorgetragenen Argumente. Diese habe das Ministerium zum Teil auf einen Brief Friedrich Engels aus dem Jahr 1877 gestützt.

Wie viel die einzelnen Jugendorganisationen an Fördermittel erhalten, machen die Jungpolitiker unter sich aus. Das Familienministerium folgt dabei in der Regel einem Verteilvorschlag des Rings politischer Jugend (RPJ), einem Organisationsgremium der Jugendverbände. Im Jahr 2012 werden die Jusos und die Junge Union Deutschlands jeweils 454.230 Euro, die Jungen Liberalen und die Grüne Jugend jeweils 158.270 Euro erhalten, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilt. "Solid" ist im RPJ auf Bundesebene nicht Mitglied.

2007 hatte die Junge Union als einzige der im RPJ vertretenen Jugendorganisationen ihr Veto gegen die Aufnahme der Linksjugend eingelegt - mit einer ähnlichen Begründung wie das Familienministerium: "Der Verfassungsschutz beobachtet nicht nur die Linke, sondern auch Solid", sagt Ansgar Focke, Bundesschatzmeister der JU.

Für die Jugendorganisationen machen die Fördermittel einen beträchtlichen Teil ihres Budgets aus: Bei der JU zum Beispiel sind es 40 Prozent. Diese Finanzierung könnte an diesem Mittwoch grundsätzlich in Frage stehen: Der Vorsitzende Richter soll einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge bereits angedeutet haben, dass er in der Unterstützung der politischen Nachwuchsorganisationen eine unzulässige verdeckte Parteienfinanzierung sehe.

Der Richter habe unter anderem auf die fehlende organisatorische und inhaltliche Trennung zwischen der Arbeit der Jugendorganisationen und ihren Mutterparteien verwiesen. Außerdem soll das Gericht bemängelt haben, dass das Ministerium nur oberflächlich geprüft habe, ob die Gelder sachgemäß verwendet wurden.

"Wir erhoffen uns davon nicht mehr viel"

Jungpolitiker Focke gibt sich trotzdem gelassen, denn: "Die beanstandeten Kriterien treffen auf uns nicht zu." Das Geld werde bei der JU nicht für Parteipolitik verwendet, betont er, sondern etwa zur Organisation von Kongressen im Rahmen der internationalen Jugendarbeit. Außerdem sei die JU räumlich und organisatorisch von der CDU getrennt. Den Vorwurf der mangelnden Kontrolle weist das Ministerium zurück: Seit 2009 würden jährlich "Planungsgespräche zur Qualitätssicherung und -entwicklung" mit den politischen Jugendverbänden stattfinden. Auch müssten die Jugendorganisationen nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Verwendungsnachweis vorlegen.

"Solid" wird wohl auch vor dem Oberverwaltungsgericht recht bekommen. Danach sieht alles aus. Dennoch klingt "Solid"-Sprecher Adrian Furtwängler ernüchtert. Grund sind eben jene Spekulationen, wonach das Gericht die Förderung der Jugendorganisationen gänzlich für rechtswidrig erklären könnte: "Wir erhoffen uns davon nicht mehr viel", sagt er. "Lediglich einen Etappensieg in Sachen Gleichbehandlung." Sprich: Künftig erhält keiner mehr Geld.

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