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Gesundheitswesen:Lauterbach kündigt leicht steigende Krankenkassenbeiträge an

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Wegen eines Milliardenlochs bei den gesetzlichen Kassen rechnet der Gesundheitsminister mit Beitragserhöhungen im kommenden Jahr. Auch zum E-Rezept hat er Neuigkeiten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rechnet angesichts des Milliardenlochs bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit leicht steigenden Beiträgen ab 2024. "Finanzminister Christian Lindner hat klargemacht, dass die Steuerzuschüsse an die gesetzliche Krankenversicherung nicht erhöht werden können", sagte Lauterbach dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Mit mir wird es keine Leistungskürzungen geben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen", so Lauterbach.

Die Krankenkassen erwarten nach abgesicherten Finanzen 2023 auch im nächsten Jahr ein weiteres Defizit. Der Spitzenverband rechnet mit einer Lücke zwischen 3,5 Milliarden und sieben Milliarden Euro. Ohne Gegenmaßnahmen würde der durchschnittliche Zusatzbeitrag rechnerisch um 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten ansteigen.

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) kritisierte Lauterbachs Ankündigung: "Beitragserhöhungen sind der falsche Weg, um die Finanzen der Krankenkassen zu verbessern." Die Beitragszahler dürften nicht noch stärker belastet werden, so Holetschek, es sei ein Armutszeugnis, wenn Lauterbach sich nicht gegen den Bundesfinanzminister durchsetze.

"Es geht jetzt mit der Digitalisierung los", sagt der Gesundheitsminister

Zudem kündigte Lauterbach den Startzeitpunkt für elektronische Rezepte an. "Zum 1. Juli 2023 können Patienten das erste Mal das E-Rezept in den Apotheken ganz einfach mit ihrer Versichertenkarte abrufen. Bis Ende Juli werden voraussichtlich schon 80 Prozent der Apotheken in Deutschland an das System angeschlossen sein", sagte der Minister und fügte hinzu: "Es geht jetzt mit der Digitalisierung los."

Ein Ziel des E-Rezepts ist laut Gesundheitsministerium, die Abläufe in Arztpraxen und Apotheken zu vereinfachen und "die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen" zu beenden. Zudem soll die Behandlung mit Arzneimitteln sicherer werden. Der Start des E-Rezeptes hatte sich mehrmals verzögert.

Das E-Rezept ist dem Ministerium zufolge auf zwei Wegen nutzbar. So könnten Patientinnen und Patienten entscheiden, ob sie es der Apotheke per Smartphone über eine sichere E-Rezept-App übermitteln - oder ob sie in der Arztpraxis einen Papierausdruck der nötigen Zugangsdaten erhalten wollen, mit dem sie ihr Rezept in der Apotheke einlösen können.

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