Süddeutsche Zeitung

Landtagswahl in NRW:Kann ein FDP-Listenfehler die Regierungsbildung gefährden?

Lesezeit: 3 min

Christian Sauter hätte eigentlich für die FDP in den Düsseldorfer Landtag einziehen sollen - aber sein Listenplatz wurde versehentlich vertauscht. Welche Konsequenzen der Fehler hat, muss nun das Parlament entscheiden.

Von Markus C. Schulte von Drach

Kann ein Fehler auf der Kandidatenliste der FDP in Nordrhein-Westfalen die Bildung einer schwarz-gelben Landesregierung in Gefahr bringen?

Wenn die CDU nach der Landtagswahl mit den Liberalen eine Koalition bilden will, braucht sie mindestens 100 Sitze im Landtag - und nach den vorläufigen Ergebnissen der Wahl hat sie diese hauchdünne Mehrheit auch erreicht. Dazu trägt besonders der Erfolg der FDP bei, die voraussichtlich 28 Abgeordnete in den Landtag schicken kann.

Wie die Internetseite Wahlrecht.de berichtet, deren Experten über Umfrageergebnisse und das Wahlrecht allgemein informieren, könnte es zum Problem werden, dass auf der FDP-Liste zwei Kandidaten versehentlich vertauscht wurden.

Die Partei hatte mit Martina Hannen auf der Landesliste auf Platz 24 eine Kandidatin genannt, die ursprünglich für den Platz 48 vorgesehen war. Die Geschäftsstelle der FDP hatte sie versehentlich mit Christian Sauter vertauscht - beide kommen aus dem Kreis Lippe. Wie es dazu kam, ist unklar. Der Landeswahlausschuss hatte die falsche Fassung der Kandidatenliste zugelassen, berichtete die FDP in Nordrhein-Westfalen am 29. April.

Die Partei "bedauert diesen Fehler sehr - umso mehr, da er nicht mehr heilbar ist", heißt es in ihrer Erklärung. Das Ministerialblatt mit der Liste war zu dem Zeitpunkt, als das Versehen entdeckt wurde, bereits veröffentlicht. Der FDP-Generalsekretär in NRW, Johannes Vogel, konnte sich lediglich bei den Kandidaten entschuldigen - mehr war nicht mehr möglich. Allerdings sei die Wählbarkeit der Liste der FDP-NRW durch den Vorgang nicht in Frage gestellt, hieß es in der Partei.

Innenministerium: Kein Fehler auf Seiten des Wahlleiters

Hannen hatte angekündigt, das Mandat nicht annehmen zu wollen, wenn sie tatsächlich über die Liste in den Landtag gewählt würde. Aber auch der Nachrücker von Platz 29 wäre nicht Sauter, sondern ein anderer FDP-Kandidat.

Es sei unklar, ob der Wahlleiter seine Pflichten verletzt habe, heißt es bei Wahlrecht.de. Gesetzlich vorgesehen ist, dass er die Wahlvorschläge sofort prüft. Der Internetseite zufolge stelle der Fall "einen Wahlfehler von erheblichem Gewicht dar, zumal wenn die Regierungsmehrheit von einer einzigen Stimme im Landtag abhängt".

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte der SZ, es habe es auf Seiten des Wahlleiters keinen Fehler gegeben. Die Liste sei von ihm ordnungsgemäß geprüft und dann dem Landeswahlausschuss vorgelegt worden. Der Ausschuss, in dem auch FDP-Mitglieder sitzen, habe die Liste zugelassen.

Ob die vertauschten Kandidaten tatsächlich zu einem Problem werden, muss nun der nächste Landtag von NRW prüfen - wenn es einen Einspruch gegen die Wahl gibt. Dazu würde dann der Wahlprüfungsausschuss aufgefordert, der eine entsprechende Entscheidung vorbereiten würde. Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte einlegen.

"Ein Mandat ist nicht zu ersetzen"

Christian Sauter, von der Aufstellungsversammlung der FDP eigentlich für den 24. Platz der Liste vorgesehen, freute sich nach der Wahl auf Facebook zwar über 26 Prozent Erststimmen in seiner Heimatkommune Extertal. Beigetragen hat dazu möglicherweise, dass der FDP-Bundesvorsitzende Christian Lindner eigens für einen Sondertermin nach Lemgo gekommen war, um Sauter als Direktkandidat zu unterstützen. Doch das ist nur ein schwacher Trost. Für Sauter ist es immer noch unfassbar, was mit seinem Listenplatz passiert ist.

"Ich habe die Hoffnung, in den Landtag zu kommen, noch nicht ganz aufgegeben", sagte Sauter der SZ, "aber es gibt wohl praktisch keine Chance". Es war ihm wichtig, das Abgeordnetenmandat zu übernehmen, das ihm eigentlich zusteht. Das war sein Ziel, dafür hat er gekämpft und sich gegen die innerparteiliche Konkurrenz - darunter Hannen - durchgesetzt.

Einen Einspruch gegen die Wahl plant Sauter aber nicht. "Man versucht, eine Lösung zu finden", sagte er. Zu der Frage, ob er sich vorstellen kann, eine andere Rolle als die eines Abgeordneten zu übernehmen, in der er sich an der Arbeit einer schwarz-gelben Landesregierung beteiligten könnte, möchte er nichts sagen. Nur: "Ein Mandat ist nicht zu ersetzen."

In der Vergangenheit ist es im Falle eines Fehlers bei der Kandidatenaufstellung schon einmal zu Neuwahlen gekommen: 1991 hatten in Hamburg CDU-Mitglieder die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl angezweifelt, weil die Kandidatenaufstellung bei ihrer Partei gegen die Wahlrechtsgrundsätze verstoßen hatte. Das Hamburger Verfassungsgericht hatte dem Antrag stattgegeben, 1993 kam es zu Neuwahlen.

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