Süddeutsche Zeitung

Kundus-Untersuchungsausschuss:Klein verteidigt Bombardement

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Vor den Abgeordneten bedauert Oberst Klein die zivilen Opfer von Kundus, den Angriff nennt er dennoch "rechtmäßig". Unterdessen gibt es neue Spekulationen über geheime Operationen.

P. Blechschmidt

Bundeswehr-Oberst Georg Klein hat die von ihm angeordnete Bombardierung zweier Tanklaster nahe Kundus als militärisch notwendig und nach den Einsatzregeln der Nato gerechtfertigt verteidigt.

Nach einer fünfstündigen Anhörung im Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags sagten Vertreter aller Fraktionen, Klein habe die volle Verantwortung für seine Entscheidung übernommen. Allerdings habe seine Vernehmung viele neue Fragen aufgeworfen. Vor allem das Zusammenwirken des von Klein befehligten Wiederaufbauteams (PRT) und der aus Spezialkräften bestehenden Sondereinheit Task Force 47 sei völlig ungeklärt.

Klein war der erste Zeuge in dem Ausschuss, der hinter verschlossenen Türen tagte. Viele Abgeordnete hatten nicht damit gerechnet, dass er aussagen würde. Wegen drohender strafrechtlicher Ermittlungen hätte ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zugestanden.

Sein Anwalt Bernd Müssig begründete den Auftritt seines Mandanten vor Beginn der Sitzung damit, dass sich der Oberst "zunehmend einer massiven Vorverurteilung ausgesetzt" sehe. "Objektiv steht nach den maßgeblichen Kriterien des humanitären Völkerrechts fest, dass die Entscheidung für diesen Luftangriff auf Grundlage der verfügbaren Informationen und Ressourcen rechtlich nachvollziehbar und damit rechtmäßig war", betonte Müssig.

Nach Auskunft von Ausschussmitgliedern gab Klein zunächst eine anderthalbstündige Erklärung ab, in der er die damalige Bedrohungslage seiner Soldaten und seine Sicht der Ereignisse in der Nacht zum 4. September vorigen Jahres schilderte. Teilnehmer sagten, sie hätten seine Darstellung überzeugend und nachvollziehbar gefunden. Klein habe einen guten und gefestigten Eindruck gemacht.

Nach Darstellung mehrerer Abgeordneter hat Klein ausgesagt, dass er in jener Nacht nicht alle Informationen zum Geschehen rund um die Tanklaster, so wie sie heute bekannt sind, zur Verfügung hatte. So will er den Funkverkehr zwischen seinem Fliegerleitoffizier mit dem Codenamen "Red Baron" und den Piloten der beiden F-15-Kampfflugzeuge,welche die Bomben auf die Tanklaster abwarfen, nicht selbst mitgehört haben.

Auch die Mitteilungen, die ein afghanischer Informant der Task Force von der Sandbank im Kundus-Fluss, auf der die Tanklaster festsaßen, telefonisch übermittelte, erhielt Klein nur über einen Dolmetscher und den Nachrichtenoffizier der Task Force. Klein räumte demnach auch ein, dass seine Behauptung gegenüber den US-Piloten, eigene Kräfte hätten Feindberührung, nicht zutraf. Diese Angabe sei jedoch notwendig gewesen, um überhaupt Luftunterstützung zu bekommen.

Schließlich sei, so Abgeordnete, auch deutlich geworden, dass von den Tanklastern keine unmittelbare Gefahr für das deutsche Feldlager ausgegangen sei. Als "mysteriös" bezeichnete der SPD-Abgeordnete Rainer Arnold die Rolle der Task Force.

Spekulationen, dass der Luftschlag Teil einer geheimen Operation dieser Spezialkräfte gewesen sei, erhielten am Mittwoch neue Nahrung. Spiegel Online und das Magazin Stern berichteten übereinstimmend unter Berufung auf geheime Nato-Akten von einer "Operation Joker", in deren Rahmen die von Kundus aus operierende Task Force 47 mehrere Stunden nach dem Bombardement der beiden Lastwagen den Hintermann der Entführung festnehmen oder eliminieren wollte.

Unbestritten ist, dass Klein das Vorgehen gegen die Tanklaster vom Gefechtsstand der Task Force aus geleitet hat. Dem Ausschuss sagte Klein, er habe den Gefechtsstand der Task Force nur deshalb benutzt, weil er dort bessere technische Möglichkeiten gehabt habe.

Unterdessen sieht der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele seinen "Verdacht bestätigt", dass das Bombardement von Kundus kein Einzelfall gewesen sei. Ströbele sagte, das Verteidigungsministerium habe ihm am Mittwoch mitgeteilt, dass allein im Jahr 2009 Bundeswehrsoldaten in Afghanistan 57 Mal sogenannte Luftnahunterstützung (close air support) durch US-Flugzeuge angefordert hätten. In 47 Fällen seien Flugzeuge entsandt worden. 30 Mal sei es nur zu abschreckenden Tiefflügen (show of force) gekommen, neunmal seien Waffen eingesetzt worden.

Das Ministerium bestätigte weiter, dass "Red Baron" vor dem 4. September in fünf Fällen Luftunterstützung angefordert hatte. Dabei wurden in einem Fall Waffen eingesetzt. Auch darin sieht Ströbele eine Bestätigung seines Verdachts, dass Kundus "kein individuelles Versagen von Oberst Klein" gewesen sei.

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Quelle:
SZ vom 11.02.2010
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