Süddeutsche Zeitung

Klimaschutz:Bio-Bauer klagt gegen Autobauer

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Ein Landwirt aus Nordrhein-Westfalen gibt VW die Schuld an seinen Missernten und Dürreschäden. Nun fordert er, dass VW weniger Kohlendioxid ausstößt. Das Gericht scheint davon nicht überzeugt zu sein.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es ist, wie man so sagt, ein Kampf zwischen David und Goliath, doch vorerst scheint der Riese die Oberhand zu behalten. Das Landgericht Detmold hat an diesem Freitag über die Klage des Biolandwirts Ulf Allhoff-Cramer gegen die Volkswagen AG verhandelt. Ziel des von Greenpeace unterstützten Grundsatzverfahrens ist es, VW zu einem Ausstieg aus dem Verbrenner schon von 2030 an zu verpflichten - und zu einer Reduktion in den Jahren davor.

Doch die Äußerungen des Vorsitzenden Richters Manfred Pohlmeier deuten darauf hin, dass das Gericht die Klage wohl abweisen wird. Er sei von den Argumenten der Klägeranwältin nicht überzeugt, sagte er nach einem Bericht der Agentur Bloomberg. Autos zu verkaufen sei als solches nicht illegal. Ein Urteil soll am 9. September verkündet werden.

Das Landgericht hat als erstes deutsches Gericht über eine neue Variante von Klimaschutzklagen verhandelt, die sich nicht gegen Staaten, sondern gegen Automobilhersteller und Energiekonzerne richten. Ziel ist es, die Unternehmen unmittelbar per Gerichtsurteil zur Verringerung ihres Kohlendioxid-Ausstoßes zu verpflichten. Bezogen auf VW sollte dies auch für die sogenannten Scope-3-Emissionen gelten, die nicht bei der Herstellung der Fahrzeuge entstehen, sondern bei ihrer Nutzung durch die Käufer - also beim Autofahren.

Das wäre ein neuer juristischer Ansatz, für den es aber einen Präzedenzfall in den Niederlanden gibt. Vergangenes Jahr hatte ein Gericht in Den Haag den Shell-Konzern verurteilt, seine Emissionen bis 2030 um 45 Prozent zu senken. In Deutschland sind inzwischen Verfahren gegen VW in Detmold sowie beim Landgericht Braunschweig anhängig. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt zudem Klagen gegen BMW, Mercedes sowie gegen den Öl- und Gasproduzenten Wintershall DEA.

Der Kläger berichtet über Missernten und Dürreschäden

Ausgangspunkt der VW-Klage sind die Schäden, die der Klimawandel in der Landwirtschaft anrichtet. Allhoff-Cramer berichtet über mehrere Missernten in Folge sowie über massive Dürreschäden, die seinen Waldbesitz vernichten. Seine Anwältin, Roda Verheyen, macht den VW-Konzern wegen seines großen CO2-Ausstoßes zivilrechtlich mitverantwortlich für die Schäden.

Richter Pohlmeier hingegen hält es Bloomberg zufolge für "fraglich, ob das Landgericht Detmold darüber entscheiden sollte, wie viele Emissionen den Unternehmen erlaubt sein sollten. Dies scheint eher eine Aufgabe für den Gesetzgeber zu sein". Roda Verheyen zeigte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung trotz dieser ernüchternden Einschätzung optimistisch: "Ich gehe davon aus, dass wir das im weiteren Verfahren noch klarstellen können."

Sollte die Klage abgewiesen werden, wird Verheyen voraussichtlich Berufung einlegen. Dafür wäre das Oberlandesgericht Hamm zuständig, also das Gericht, bei dem die Klage eines peruanischen Bergführers gegen den Energieriesen RWE anhängig ist. Der Kläger macht RWE ebenfalls für den Klimawandel verantwortlich - und damit für Schäden, die seinem Grundstück durch Überflutungen drohen. Das OLG hat die Klage schon vor Jahren in einem Beweisbeschluss als schlüssig bezeichnet. In wenigen Tagen reist das Gericht zum Ortstermin nach Peru.

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