Süddeutsche Zeitung

Katalonien-Konflikt:Puigdemont fordert Eingreifen Berlins

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Von Heribert Prantl, München

Die Auslieferung des früheren katalanischen Ministerpräsidenten Carles Puigdemont von Deutschland nach Spanien gerät zum polit-juristischen Krimi: Der deutsche Anwalt von Puigdemont hat die Bundesregierung aufgefordert, "unverzüglich" zu erklären, dass Deutschland eine Auslieferung politisch keinesfalls bewilligen werde. Eine solche politische Bewilligung des spanischen "Rechtshilfeersuchens" ist nach den Regeln des Gesetzes über die Internationale Rechtshilfe notwendig - unabhängig von der juristischen Entscheidung des Gerichts. Bewilligungsbehörde sei angesichts der Bedeutung des Falles die Bundesregierung in Gestalt von Justizministerin Katarina Barley, sagt Puigdemonts Anwalt.

Dieser ist nicht ein Irgendjemand: Es handelt sich um Wolfgang Schomburg, einen der weltweit führenden Experten des internationalen Strafrechts. Schomburg war Bundesrichter in Karlsruhe; sodann wurde er von der UN-Vollversammlung als erster deutscher Strafrichter an ein internationales Strafgericht gewählt; er war Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag und dann für Ruanda in Arusha. Der Süddeutschen Zeitung sagte er, dem Auslieferungsverfahren müsse "so oder so" ein Ende bereitet werden - "um nicht spanische Interessenskonflikte auf deutschem Boden austragen zu lassen". Mit "so oder so" meint Schomburg, das Verfahren müsse juristisch oder politisch, am besten "juristisch und politisch" beendet werden. Schomburg vertritt Puigdemont zusammen mit seinem Sohn, dem Wirtschaftsstrafrechtler Sören Schomburg.

Puigdemont ist zunächst weiterhin in Gewahrsam

Juristisch steht eine Entscheidung offenbar erst nach Ostern an. Die Akten seien wohl, wie Schomburg dazu etwas spitz bemerkte, "zu Fuß von Neumünster nach Schleswig zum Oberlandesgericht unterwegs". Die Amtsrichterin in Neumünster hatte am Montag entschieden, dass Puigdemont zunächst weiterhin in Gewahrsam zu halten sei. Schomburg geht davon aus, dass der von den spanischen Behörden ausgestellte Haftbefehl gegen Puigdemont, der sehr unpräzise und oberflächlich sei, juristisch keinen Bestand haben werde. Er appellierte an die Justiz, schnell und penibel zu prüfen. Es sei bereits unklar, um welchen Haftbefehl es sich eigentlich handeln solle: Es stünde "Europäischer Haftbefehl" und "Internationaler Haftbefehl" darüber. Der Gewaltvorwurf gegen Puigdemont sei "unhaltbar", der Vorwurf der Korruption "abenteuerlich".

Dieser Korruptionsvorwurf stütze sich darauf, dass Puigdemont als Ministerpräsident eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit habe durchführen lassen; die habe natürlich Geld gekostet. Zum Gewaltvorwurf hatte Puigdemont selber vor der Amtsrichterin ausgesagt, "zu keinem Zeitpunkt in seinem Leben jemals Gewalt ausgeübt oder unterstützt" zu haben, jegliches Gewaltkonzept sei für ihn "gänzlich inakzeptabel". Sein Anwalt Schomburg sagte, alle im Haftbefehl dargestellten Gewaltdelikte bezögen sich auf andere Personen.

Schomburg kündigte an, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, falls das Oberlandesgericht seinen Mandanten nicht alsbald auf freien Fuß setze.

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Quelle:
SZ vom 29.03.2018
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