Süddeutsche Zeitung

Shamima Begum:Ex-IS-Anhängerin darf nicht nach Großbritannien zurück

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Mit einem wegweisenden Urteil verwehrt das Oberste Gericht in London der gebürtigen Britin Shamima Begum die Rückreise in ihr Geburtsland.

Eine ehemalige Anhängerin der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) darf aus Syrien nicht wieder nach Großbritannien einreisen, um den Entzug ihrer Staatsbürgerschaft dort anzufechten. Das entschied das Oberste Gericht (Supreme Court) am Freitag in London. Auch einen Antrag, ihr die britische Staatsbürgerschaft direkt wieder zu verleihen, lehnte das Gericht ab.

Das Urteil gilt als wegweisend für viele ähnliche Fälle. Shamima Begum war 2015 als 15-Jährige mit zwei weiteren Schülerinnen aus London nach Syrien in die damalige IS-Hochburg Al-Rakka gereist und hatte dort einen Dschihadisten geheiratet. Im Jahr 2019 bat sie von einem syrischen Flüchtlingslager aus darum, wieder nach Großbritannien zurückkehren zu dürfen. Sie war damals hoch schwanger und hoffe, ihr Baby werde in Großbritannien größere Überlebenschancen haben, argumentierte sie.

Zwei Kinder Begums waren nach ihren eigenen Angaben bereits gestorben. Der damalige Innenminister Sajid Javid entschied jedoch, ihr die Staatsbürgerschaft unter Berufung auf Sicherheitsgründe zu entziehen. Staatenlos werde sie dadurch nicht, argumentierte die Regierung, weil sie Anspruch auf die Staatsbürgerschaft Bangladeschs habe, das Land, in dem ihre Eltern geboren worden waren.

Das Gericht stuft die Rückkehr Begums als eine Gefahr für die Allgemeinheit ein

Der Fall wurde in Großbritannien kontrovers diskutiert. Vor allem nachdem bekannt wurde, dass auch das dritte Kind der jungen Frau starb. Begum selbst war in Großbritannien geboren worden und hatte die britische Staatsbürgerschaft von Geburt an - in Bangladesch hat sie nie gelebt.

Ihren Anwälten zufolge hat Begum von Syrien aus keine Möglichkeit, von ihrem Einspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sie habe beispielsweise keinen Zugang zu einem Telefon. Die Regierung hielt dagegen, ihre Rückkehr stelle eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und das wiege schwerer als ihr Recht auf Anfechtung des Entzugs der Staatsbürgerschaft. Das Oberste Gericht schloss sich dieser Argumentation nun an.

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