Süddeutsche Zeitung

Ermittlungen gegen AfD-Politiker:Immunität von Höcke erneut aufgehoben

Der AfD-Politiker soll zum wiederholten Mal eine verbotene Nazi-Parole verwendet haben. Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat nun den Weg für Ermittlungen freigemacht.

Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke erneut aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft Gera gegen ihn ermitteln will. Mehrere Quellen im Landtag bestätigten der Deutschen Presse-Agentur die Entscheidung. Diesmal droht dem Landes- und Fraktionsvorsitzenden ein Verfahren, weil er im Dezember bei einer Versammlung einen verbotenen Nazi-Spruch benutzt haben soll.

Die Immunität schützt Abgeordnete normalerweise vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss diesen Ermittlungen zustimmen. Höcke selbst schrieb am Freitag bei X (vormals Twitter), es sei das achte Mal, dass seine Immunität aufgehoben worden sei.

Weil Höcke den Spruch der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, schon Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle bereits Anklage erhoben. Auch für diese Ermittlungen ist damals die Immunität aufgehoben worden. In dieser Sache muss sich Höcke ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten, der Vorwurf: Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Die Ermittlungen zum Vorfall im Dezember in Gera sollen nun an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben und mit dem bereits bestehenden Verfahren verbunden werden.

Gegen Höcke wurde zudem eine Anklage am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund ist ein Beitrag des früheren Geschichtslehrers bei Telegram. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke, den Spitzenkandidaten der AfD bei der Landtagswahl, als Rechtsextremisten ein.

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