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Haftbefehl:Südafrika hält Sudans Präsident al-Baschir fest

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Südafrika soll al-Bashir festhalten

Der vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) wegen Kriegsverbrechen gesuchte sudanesische Präsident Omar al-Baschir darf gemäß dem Urteil eines südafrikansichen Gerichts das Land vorerst nicht verlassen. Diese Entscheidung gelte so lange, bis ein Urteil über das Festnahme-Ersuchen des IStGH gefallen sei, erklärte das Gericht. Al-Baschir hält sich zu einem Gipfeltreffen der Afrikanischen Union (AU) in Johannesburg auf.

Das südafrikanische Gericht, das auf Initiative einer Menschenrechtsorganisation aktiv wurde, will sich am Sonntagnachmittag in einer Dringlichkeitssitzung mit dem Fall befassen. Der Internationale Strafgerichtshof hatte Südafrika zuvor aufgerufen, den sudanesischen Staatschef zu verhaften.

Haftbefehl seit 2009

Der in Den Haag ansässige IStGH hatte 2009 einen Haftbefehl gegen al-Baschir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Provinz Darfur beschlossen. Im Jahr 2010 folgte ein Haftbefehl wegen Völkermordes in Darfur, wo nach UN-Angaben beim Vorgehen der Armee und verbündeter Milizen gegen Rebellengruppen seit 2003 mehr als 300.000 Menschen getötet wurden.

Al-Baschir, der seit 1989 im Sudan an der Macht ist, reist seit Ausstellung des Haftbefehls 2009 zumeist nur noch in Länder, die nicht Mitglied des IStGH sind. Südafrika allerdings ist Mitgliedsstaat des Gerichts.

Fehlende Kooperation der Staatengemeinschaft

Immer wieder werden die Ermittlungen des IStGH durch die fehlende Kooperation der Staatengemeinschaft torpediert. Es war der UN-Sicherheitsrat, der 2005 den damals frisch gegründeten IStGH damit beauftragte, in Darfur zu ermitteln. Dort steht heute die größte Peacekeeping-Truppe der Welt, mit 20 000 Blauhelm-Soldaten. Jedoch hatte es nie den erforderlichen Konsens bei den UN gegeben, um diese Soldaten damit zu beauftragen, Haftbefehle zu vollstrecken.

Auch war trotz regelmäßiger Appelle aus Den Haag kaum Druck ausgeübt worden auf afrikanische Staaten, die Sudans Präsidenten Baschir weiter als Staatsgast empfingen und den Haftbefehl ignorierten, zu dessen Vollstreckung sie als Vertragsstaaten des Internationalen Strafgerichtshofs eigentlich verpflichtet sind. 2011 empfing das Sicherheitsrats-Mitglied China Baschir zum Staatsbesuch.

Aufgrund dieser Lage hatte die Haager Chefanklägerin Fatou Bensouda im Dezember des vergangen Jahres die Ermittlungen gegen al-Bashir mangels Erfolgsaussichten für einige Zeit eingestellt.

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