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Plagiatsvorwurf:Franziska Giffey muss wieder bangen

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Die Freie Universität Berlin rollt das Prüfverfahren um die Dissertation der Bundesfamilienministerin wieder auf. Obwohl ein Gutachten das frühere Vorgehen der Uni für rechtmäßig erklärt hatte.

Von Paul Munzinger, München

Ein bisschen kurios ist das schon: Wegen Plagiatsvorwürfen lässt die Freie Universität Berlin die Doktorarbeit der SPD-Politikerin und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey noch einmal prüfen. Sie kommt zu dem Schluss: Einwandfrei ist das Werk nicht, aber eine Aberkennung des Titels? Das wäre dann doch übertrieben. Also eine Rüge, eine gelbe Karte sozusagen. Die sieht das Gesetz aber gar nicht vor, kritisieren zwei Gutachten. Also lässt die FU einen Juristen ihre eigene Entscheidung noch einmal überprüfen. Und dieser Jurist, Ulrich Battis, kommt zu dem Schluss: Eine Rüge ist schon in Ordnung.

Fall erledigt also? Ganz im Gegenteil: Am Freitag teilt die FU mit, dass sie die Rüge zurückziehen und das ganze Prüfverfahren neu aufrollen will. Wieso das denn?

In "minderschweren Fällen" sei die Rüge sogar geboten

Die schwer zu durchblickende Logik hinter dieser Entscheidung geht so: Ja, Battis erklärt in seinem Gutachten das Instrument der Rüge grundsätzlich für rechtmäßig - anders als zuvor der Wissenschaftliche Parlamentsdienst des Berliner Abgeordnetenhauses und der Bonner Jurist Klaus Ferdinand Gärditz, deren Gutachten nun laut FU ebenfalls in die Entscheidung eingeflossen sind. In "minderschweren Fällen", so Battis, sei die Rüge nicht nur rechtens, sondern sogar geboten. Das ergebe sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Genau das aber - ein minderschwerer Fall - ist die Doktorarbeit von Franziska Giffey aus Sicht des FU-Präsidiums eben nicht. In der Mitteilung der Universität ist diese Feststellung, die für den weiteren Fortgang der Angelegenheit von zentraler Bedeutung ist, so verklausuliert formuliert, dass man sie leicht überliest: "Ein solcher", ein minderschwerer Fall also, sei "im Schlussbericht des Prüfungsgremiums für die Dissertation nicht dargetan worden".

Giffeys Arbeit weise "erhebliche Mängel" auf

Die FU begründet die Zurücknahme der Rüge und die Wiederaufnahme des Verfahrens also letztlich mit genau dem Bericht, der die Rüge ursprünglich empfohlen hatte. Eine vierköpfige Kommission hatte ihn im Oktober 2019 fertiggestellt. Ein halbes Jahr zuvor war bekannt geworden, dass die Internetplattform Vroniplag zahlreiche Stellen in Giffeys Dissertation mit dem Titel "Europas Weg zum Bürger" beanstandet hatte. Giffey hatte daraufhin selbst eine neue Prüfung ihrer Arbeit durch die FU beantragt.

Öffentlich zugänglich ist der Bericht erst seit Ende September, Studierendenvertreter hatten seine Herausgabe beantragt. Das Gremium habe lange über die angemessene Sanktion diskutiert, heißt es dort. Giffeys Arbeit erfülle zwar "in beschränktem Umfang, den Tatbestand objektiver Täuschung mit bedingtem Vorsatz" und weise "erhebliche Mängel hinsichtlich der Standards wissenschaftlichen Arbeitens" auf. Andererseits gelte es in Rechnung zu stellen, "dass diese Mängel sich auf einen begrenzten Teil der Arbeit konzentrieren und die Bedeutung der eigenständigen wissenschaftlichen Leistung nicht grundsätzlich in Frage steht".

Giffey hat nun nach Auskunft der FU die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Ende November will sie sich zur Co-Vorsitzenden der Berliner SPD wählen lassen, ihr werden auch Ambitionen auf das Amt der Regierenden Bürgermeisterin nachgesagt. Eine Aberkennung des Doktortitels würde diese Pläne mindestens bedrohen. Ein Sprecher Giffeys sagte am Freitag, sie nehme die Entscheidung der Universität zur Kenntnis.

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