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EU-Gericht:„Emmentaler“ kann nicht als EU-Marke geschützt werden

Emmentaler gehört zu den bekanntesten Käsesorten in Deutschland. Doch nicht immer kommt er aus der schweizer Region Emmental. Darf der Käse trotzdem so heißen? Dazu urteilte nun das EU-Gericht.

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Luxemburg (dpa) - „Emmentaler“-Käse muss nach einem Urteil desEU-Gerichts nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht derEU wies nun in Luxemburg eine entsprechende Klage derSchweizer Branchenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diesewollte die Bezeichnung „Emmentaler“ als Marke in der EU schützenlassen.

Der Verband wollte mit der Klage erreichen, dass nur SchweizerEmmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht ausder Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden,beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte dieOrganisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistigesEigentum (EUIPO).

Die Luxemburger Richter lehnten das nun ab. Emmentaler beschreibe„für die maßgeblichen deutschen Verkehrskreise“ eine Käsesorte undnicht die geografische Herkunft. Daher könne der Begriff nicht alsMarke geschützt werden.

Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, demEuGH, vorgegangen werden.

© dpa-infocom, dpa:230524-99-808320/3

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