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EU-Abgeordnete in Berlin:Bundestag will Privilegien abbauen - aus Angst vor rechten Parteien

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Kleine Parteien könnten vom Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde bei der Europawahl profitieren, auch Republikaner und NPD. Der Bundestag will deshalb Sonderrechte abschaffen, die deutsche Europaabgeordnete in Berlin genießen. Skeptiker warnen davor, Rechtsradikale zu "Märtyrern" zu machen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wegen des drohenden Einzugs radikaler deutscher Parteien in das Europaparlament erwägt der Bundestag, Rechte für Europaabgeordnete zu beschneiden. Da es bei der Wahl Ende Mai keine Fünf-Prozent-Hürde mehr gibt, werden vermutlich auch mehrere Splitterparteien in das Straßburger Parlament kommen. Unter bestimmten Bedingungen könnte schon ein halbes Prozent der Stimmen reichen, um ein Mandat zu gewinnen.

Ohne die Sperrklausel hätten bei der bisher letzten Europawahl im Jahr 2009 auch Freie Wähler, ÖDP, Republikaner, Familien-Partei, Piraten, Rentner- und Tierschutzpartei Sitze errungen. Die NPD war damals nicht angetreten, diesmal kandidieren die Rechtsradikalen jedoch.

Weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit genießen deutsche Europaabgeordnete auch im Bundestag eine Vielzahl von Rechten. Diese sind in Paragraf 10a des Europaabgeordnetengesetzes festgelegt. Die Parlamentarier dürfen beispielsweise Büroräume in Berlin mitnutzen. Außerdem haben sie Anspruch auf "die Benutzung der Dienstfahrzeuge und der Fernmeldeanlagen des Bundestages sowie sonstige Sach- und Dienstleistungen des Bundestages nach Maßgabe der Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates". Dazu gehört auch das Recht, sich vom wissenschaftlichen Dienst Expertisen erstellen zu lassen. Sollte ein Rechtsradikaler ins Europaparlament einziehen, hätte also auch er Anspruch auf all diese Leistungen.

Der Ältestenrat des Bundestags hat deshalb in seiner jüngsten Sitzung den Direktor des Parlaments gebeten, die Leistungen für Europaabgeordnete überprüfen zu lassen. Der Direktor soll bereits in der nächsten Sitzung des Ältestenrats am Donnerstag kommender Woche einen ersten Bericht vorlegen. Drei Tage später werden die neuen deutschen Europaabgeordneten gewählt.

Einige Sonderrechte nicht mehr zeitgemäß

Sowohl im Präsidium als auch im Ältestenrat des Bundestags ist man sich bewusst, dass Änderungen der Regeln nur vorsichtig vorgenommen werden können. Mitglieder der Gremien sagten, man könne "Rechtsradikale nicht mit der Geschäftsordnung bekämpfen", außerdem dürfe man diese nicht "durch den leichtfertigen Entzug von Rechten zu Märtyrern machen".

Einige der Regeln seien aber auch unabhängig von der Sorge vor Rechtsradikalen im Bundestagsgebäude nicht mehr zeitgemäß. So sei etwa nicht einzusehen, warum der wissenschaftliche Dienst genutzt werden dürfe, obwohl das Europaparlament auch über so einen Dienst verfüge. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Straßburger Abgeordneten eine steuerfreie Kostenpauschale erhielten, mit der viele Leistungen eigentlich schon abgedeckt sein sollten. Es gehe jetzt also auch darum, "im Sinne des Steuerzahlers Doppel-Ausstattungen der Europaabgeordneten abzubauen".

Einige der Sonderrechte für Europaabgeordnete im Bundestag waren bereits kurz nach der ersten Wahl des Straßburger Parlaments 1979 eingeführt worden. Damals waren die Europaabgeordneten noch nicht so gut ausgestattet wie heute.

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Quelle:
SZ vom 15.05.2014
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