Süddeutsche Zeitung

Bundestagswahl:OSZE schickt Wahlbeobachter

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Gabriele Paulis Freie Union und andere Kleinparteien dürfen nicht bei der Bundestagswahl antreten - Grund genug für die OSZE, genauer hinzusehen.

Die umstrittene Nichtzulassung kleinerer Parteien zur Bundestagswahl wird ein Fall für die OSZE: Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) wollen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses prüfen.

"Wir schicken in diesem Jahr zum ersten Mal ein Expertenteam zur Beobachtung einer Bundestagswahl nach Deutschland", sagte der Sprecher des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte, Jens-Hagen Eschenbächer, der Financial Times Deutschland . "Da die Nichtzulassung mehrerer Parteien in Deutschland ein Thema ist, werden sich unsere Wahlbeobachter das genau ansehen."

Zwölf Beobachter für Deutschland

Eschenbächer zufolge sollen die zwölf Wahlbeobachter von Mitte September bis Anfang Oktober durch Deutschland reisen und den rechtlichen Rahmen der Wahl, den Wahlkampf, die Berichterstattung in den Medien sowie den Ablauf am Wahlsonntag untersuchen. "Die Experten werden dann einen Bericht schreiben, der nach der Wahl veröffentlicht wird", sagte er.

Der Bundeswahlausschuss unter Führung von Bundeswahlleiter Roderich Egeler hatte den Grauen und der Satirepartei Die Partei den Parteienstatus aberkannt und der Freien Union von Gabriele Pauli die Zulassung zur Wahl verweigert. Die Entscheidung zur Freien Union war mit vier Ja- zu vier Nein-Stimmen gefallen. Dadurch gab die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Kritik am Bundeswahlleiter Roderich Egeler reißt derweil nicht ab. Der Düsseldorfer Parteienrechtsexperte Martin Morlok sagte dem Spiegel, den Grauen und der Partei Die Partei habe der Bundeswahlausschuss die Parteieigenschaft "auf Grundlage falscher Annahmen" aberkannt.

Damit hätte der Ausschuss, anders als von Bundeswahlleiter Egeler angenommen, bei seiner zweiten Sitzung am vergangenen Donnerstag "nicht nur das Recht, sondern die Pflicht gehabt, eine erkennbar falsche Entscheidung zu revidieren".

Bundeswahlleiter wiegelt Kritik ab

Auch bei der Ablehnung der Freien Union, bei der es um einen Formfehler der Vorsitzenden Pauli ging, habe der Ausschuss den "wesentlichen rechtlichen Aspekt überhaupt nicht diskutiert": Paulis fehlende Unterschrift hätte im Prinzip auch nach Fristablauf noch nachgeholt werden können.

Um so schlimmer sei, dass abgelehnte Parteien vor der Wahl kein Gericht anrufen könnten. Morlok betonte: "Das ist rechtsstaatlich nicht hinnehmbar - im Nachhinein können diese Fehler dazu führen, dass die Wahl wiederholt werden muss."

Ein Mitglied des Bundeswahlausschusses, der von den Grünen nominierte Rechtsanwalt Hartmut Geil, sprach sich in dem Magazin sogar dafür aus, "das Verfahren der Partei-Anerkennung einfach abzuschaffen". Er bezeichnete es als "schwierigen Zustand", dass der Ausschuss ad hoc eine so heikle Entscheidung treffen müsse, zumal es dafür "keine guten und griffigen Kriterien gibt".

Der Bundeswahlleiter verteidigte sein Vorgehen. Die Ablehnung der Freien Union sei vom Bundeswahlausschuss nach intensiver Diskussion entschieden worden, erklärte Egeler. Er stellte zugleich klar, das einzig zulässige Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Ausschusses sei der Einspruch innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Wahltag.

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