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Bundestag:Koalition einigt sich auf schärfere Regeln für Abgeordnete

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Gegen die "Aasgeiermanier": Parlamentarier müssen künftig etwa Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf Euro und Cent genau veröffentlichen, aber auch Aktienoptionen offenlegen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD am Freitag auf neue Regeln für Bundestagsabgeordnete verständigt. Sie ziehen damit Konsequenzen aus den jüngsten Skandalen um Maskenprovisionen und Aserbaidschan-Kontakte. Manche Abgeordnete hätten in der Vergangenheit "in Aasgeiermanier" Geschäfte gemacht, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Carsten Schneider. Derlei wolle man in Zukunft verhindern. "Wir müssen alles dafür tun, dass Korruption, Bestechlichkeit und unmoralische Geschäftemacherei keinen Platz im Deutschen Bundestag haben", sagte Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus. Deshalb ändere man jetzt die Regeln.

Künftig sollen Abgeordnete Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen auf Euro und Cent genau veröffentlichen müssen. Dies soll für alle Einkünfte gelten, die über 1000 Euro im Monat oder - bei ganzjährigen Tätigkeiten - über 3000 Euro je Kalenderjahr liegen. Bisher müssen Einkünfte nicht betragsgenau, sondern lediglich in einem Stufensystem angegeben werden. Stufe 9 sind zum Beispiel Einkünfte zwischen 150 000 und 250 000 Euro.

Außerdem sollen Beteiligungen sowohl an Kapital- als auch an Personengesellschaften künftig bereits ab fünf Prozent der Anteile angezeigt und veröffentlicht werden. Bisher liegt diese Grenze bei 25 Prozent. Einkünfte aus solchen anzeigepflichtigen Unternehmensbeteiligungen (zum Beispiel Dividenden oder Gewinnausschüttungen) müssen in Zukunft veröffentlicht werden. Auch Aktienoptionen sollen offengelegt werden.

Geldspenden an Abgeordnete sollen verboten werden. Parteispenden, die Abgeordnete erhalten und an ihre Partei weiterleiten, bleiben aber zulässig. Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeit von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag soll gesetzlich untersagt werden.

Die Regeln für Bestechung werden verschärft

Der Missbrauch des Mandats zu geschäftlichen Zwecken ist schon heute gemäß den Verhaltensregeln des Deutschen Bundestages unzulässig, führt bisher aber zu keiner Sanktion. Die große Koalition will auch das ändern und den Missbrauch gesetzlich verbieten. In diesem Zusammenhang sollen auch Honorare für Vorträge für unzulässig erklärt werden. Das trifft Abgeordnete wie FDP-Chef Christian Lindner oder den Linken Gregor Gysi, die bisher enorme Einnahmen aus Vorträgen erzielen.

Wenn Abgeordnete ihr Mandat missbrauchen oder gegen das neue gesetzliche Verbot der entgeltlichen Interessenvertretung für Dritte verstoßen und hierdurch Einnahmen erzielen, müssen diese Einnahmen künftig an den Bundestag abgeführt werden. Zusätzlich kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Die Regeln zur Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit im Strafgesetzbuch sollen verschärft werden. Außerdem will die große Koalition das Parteiengesetz ändern. Hier soll es unter anderem neue Regeln zu den Veröffentlichungsgrenzen von Parteispenden und zum Parteisponsoring geben. Wie diese genau aussehen werden, haben Union und SPD allerdings noch nicht vereinbart.

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