Süddeutsche Zeitung

Brexit:London will internationales Recht brechen

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Die britische Regierung legt einen Gesetz­entwurf vor, der den Austritts­vertrag mit der EU aushebeln soll.

Von Alexander Mühlauer, London

Der britische Premierminister Boris Johnson treibt den Brexit-Streit mit der Europäischen Union weiter auf die Spitze. Am Mittwoch legte die Regierung in London einen Gesetzentwurf vor, mit dem sie den bereits gültigen Austrittsvertrag aushebeln will. Regierungsmitglieder gaben zu, dass es sich dabei um einen anvisierten Bruch internationalen Rechts handle. Johnson verteidigte dieses Vorgehen im britischen Unterhaus: Das geplante Gesetz sei ein "Sicherheitsnetz" und diene dazu, die Integrität des britischen Binnenmarktes zu wahren sowie den Friedensprozess auf der irischen Insel nicht zu gefährden.

Johnsons Vorhaben sorgte EU-weit für Entrüstung. "Das würde internationales Recht verletzen und höhlt Vertrauen aus", schrieb Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf Twitter. Ihr Vize Maroš Šefčovič kündigte nach einem Telefonat mit dem britischen Kabinettsminister Michael Gove eine Krisensitzung des Ausschusses an, der die Umsetzung des Austrittsvertrags überwacht. Dies solle der britischen Regierung Gelegenheit zur Erklärung geben. Auch der irische Ministerpräsident Micheál Martin will sich einschalten. "Wir sind extrem besorgt über das einseitige Handeln der britischen Regierung", sagte er am Mittwoch in Dublin. Er wolle darüber mit Johnson sprechen.

Mit dem neuen Binnenmarktgesetz ("Internal Market Bill") will die britische Regierung eine Kernvereinbarung des Austrittsvertrags umgehen. Es geht dabei um die Regelung von staatlichen Beihilfen, die im Protokoll zu Irland und Nordirland festgelegt ist. Demnach gelten die EU-Wettbewerbsvorschriften für den Warenhandel zwischen Großbritannien und Nordirland. Das bedeutet, dass die britische Regierung verpflichtet ist, die EU-Kommission über alle Entscheidungen bei Staatsbeihilfen zu informieren, die Firmen in Nordirland betreffen. Außerdem müssen nordirische Unternehmen Exporterklärungen ausfüllen, wenn sie Waren nach England, Schottland und Wales liefern.

Der nun vorgelegte britische Gesetzentwurf sieht vor, diese Vereinbarungen "nicht gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs oder gemäß jedweder EU-Rechtsakte auszulegen". Nach Auffassung der Regierung in London bliebe ansonsten die Integrität des britischen Binnenmarktes nicht mehr gewahrt. Johnson warnte bei seinem Auftritt im Unterhaus vor einer Grenze in der Irischen See, also zwischen Nordirland und Großbritannien. Der Premier hatte dieser Regelung allerdings in den Verhandlungen über den Austrittsvertrag zugestimmt. Er bezeichnete das Abkommen sogar als "fantastisch".

Johnsons Kurswechsel hat vor allem einen Grund: Die britische Regierung hat in den Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU festgestellt, dass ihre Souveränität wegen des nordirischen Sonderstatus eingeschränkt ist. So hat Großbritannien nicht die volle Freiheit, künftig selbst über staatliche Beihilfen zu entscheiden, sofern diese den Handel mit Nordirland betreffen. Die Frage, welche Wettbewerbsregeln künftig zwischen der EU und Großbritannien gelten, ist derzeit der Hauptknackpunkt in den Verhandlungen.

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SZ vom 10.09.2020
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