Süddeutsche Zeitung

Kinderrechte:Für Bildungsgerechtigkeit fühlt sich niemand zuständig

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Vielen Schülern fehlen zu Hause Computer und manchmal auch ein Internetanschluss. Soll sich der pandemiebedingte Digitalisierungsschub der Schulen nicht zu einer sozialen Bildungskrise auswachsen, muss jetzt dringend gehandelt werden.

Gastkommentar von Maria Wersig

Bildungsgerechtigkeit kann es ohne digitale Teilhabe nicht mehr geben. Das haben die letzten Monate gezeigt, seitdem Schulen schnell, häufig improvisiert auf digitale Lehre umsteigen mussten. Außen vor blieben die, die nicht selbstverständlich Internet, Laptop oder Tablets zu Hause haben - und häufig nicht mal einen ruhigen Ort zum Lernen. Auch nur Mails an die Klasse zu lesen, PDF-Dateien auszudrucken oder zu bearbeiten - für viele Kinder im "Hartz IV"-Bezug ist das kaum machbar, von Videochats ganz zu schweigen. Befragungen haben gezeigt, dass von Armut bedrohte Kinder besonders große Schwierigkeiten hatten, am "Homeschooling" teilzunehmen.

In dieser Krise zeigt sich, dass weder die Bildungs- noch die Sozialpolitik dem Recht aller Kinder auf Teilhabe genüge tut. Lange ist bekannt, dass Bildungschancen eng mit der sozialen Herkunft verknüpft sind. Der pandemiebedingte Wegfall von Kita, Hausaufgabenhilfe, Schule und Spielplätzen war für benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders schmerzhaft. Jetzt, wo die Zeit der Improvisation vorbei ist, die ersten Schulschließungen aber schon wieder anstehen, muss der Ausgleich entstandener Nachteile und Prävention weiterer negativer Folgen im Mittelpunkt stehen.

Seit Jahren beschäftigt die Frage die Sozialgerichte, ob ein Laptop oder Tablet für die Schule wirklich vom Jobcenter bezahlt werden muss. In einem reichen Land wie Deutschland müssen Schüler und Schülerinnen ihr Recht auf Bildung notfalls einklagen - je nach Bundesland mit wechselnder Aussicht auf Erfolg. Der Gesetzgeber schweigt zu dem Thema, Beratungsstellen helfen mit Musteranträgen und Rechtstipps. So wird Armut und daraus resultierende Ungerechtigkeit verwaltet.

Der wichtigste und fällige Schritt wäre, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales den Bedarf eines Kinderexistenzminimums klar und transparent ermittelt und gesetzlich festlegt. Dazu gehört selbstverständlich Teilhabe an Bildung. Das Geld dafür muss realistisch bemessen sein - jedenfalls so lange, wie Schulen nicht jedem Kind ein Leihgerät selbstverständlich im Rahmen der Lernmittelfreiheit zur Verfügung stellen.

Die Versorgung mit digitalen Lernmitteln fällt in die Ritze zwischen den Zuständigkeiten für Bildung und Soziales. Gerade das grundsicherungsrechtliche Existenzminimum von Kindern wird zwischen unterschiedlichen Leistungsarten "zum Lebensunterhalt" und "für Bildung und Teilhabe" so verschoben, bis es finanziell passt. Zwar sollen ab 2021 die Regelsätze steigen und auch die Nutzung eines Mobilfunkgerätes endlich zum Existenzminimum zählen. Die Details zum Thema Bildung sind allerdings traurig. Der Regierungsentwurf plant monatlich 2,31 Euro für Kinder zwischen sechs und 14 Jahren "für Datenverarbeitungsgeräte sowie System- und Anwendungssoftware" ein. Außerdem gibt es noch die "Schulbedarfspauschale" von 150 Euro pro Schuljahr - allerdings für alle Schulmaterialien und die Bücher.

Zuständig für Bildungsgerechtigkeit sind im Sozialstaat Deutschland immer die anderen. So wird argumentiert, die Jobcenter sollten nicht in Haftung genommen werden für etwas, das in den Schulen geleistet werden muss. Die Schulen mahnen an, nicht alle Aufgaben der Elternhäuser kompensieren zu können. Für die Umsetzung des Rechts auf Bildung braucht es viele Zuständige. Die Krise zeigt, dass öffentlich verfügbare und gemeinsam genutzte Ressourcen unerlässlich sind für gesellschaftliche Teilhabe - aber auch Solidarität und individuelle Gestaltungsräume.

Der erzwungene Modernisierungsschub der Schulen birgt Chancen. Aber nur, wenn er alle mitnimmt. Das können weder Schulen noch Eltern allein stemmen. Der Gesetzgeber hat in den letzten Monaten sehr schnell gehandelt, um Nachteile auszugleichen. Das sollte er jetzt auch tun und endlich klarstellen, dass die digitale Schulausstattung für armutsgefährdete Kinder eine Sozialleistung ist, mit der sie rechnen können.

Prof. Maria Wersig lehrt Sozialrecht und Antidiskriminierungsrecht an der Hochschule Hannover.

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SZ vom 19.09.2020
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