Süddeutsche Zeitung

Großbritannien:Assange darf vorerst nicht an USA ausgeliefert werden

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Der Wikileaks-Gründer bekommt die Gelegenheit, gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung zu gehen, wenn er keine angemessenen Zusicherungen bekommt. Das hat der britische High Court entschieden.

Julian Assange wird vorerst nicht an die USA ausgeliefert. Der High Court in London hat entschieden, dass der Wikileaks-Gründer gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA in Berufung gehen darf, sollten die USA und Großbritannien keine angemessenen Zusicherungen machen. Im Mai soll die endgültige Entscheidung über seine Berufung fallen.

Der Aktivist wehrt sich seit Jahren gegen die drohende Ausweisung. Die britische Regierung hatte einer Auslieferung zugestimmt, Assange geht seither gerichtlich gegen die Entscheidung vor. Seit 2019 sitzt er in einem Londoner Hochsicherheitsgefängnis.

In den USA will ihm die Regierung den Prozess machen wegen Spionagevorwürfen. Ihm drohen nach Angaben seiner Unterstützer bis zu 175 Jahre Haft. Washington wirft ihm vor, mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen, veröffentlicht und damit das Leben von US-Soldaten und -Informanten in Gefahr gebracht zu haben.

Assange sieht sich hingegen wegen einer journalistischen Tätigkeit strafrechtlich verfolgt. Seine Unterstützer warnen vor einem gefährlichen Präzedenzfall, der schwerwiegende Folgen für den investigativen Journalismus haben könnte.

Bei einer Anhörung im Februar hatten beide Seiten ihre Argumente dargelegt. Assanges Anwälte führten unter anderem an, der Australier werde aus politischen Gründen verfolgt und dürfe daher nicht ausgeliefert werden. Die Anwälte der US-Justiz verwiesen auf negative Konsequenzen der Veröffentlichung vieler Tausend geheimer Dokumente durch Wikileaks.

Assanges Frau und Anwältin Stella sowie die Anhänger des Whistleblowers führen auch immer wieder dessen Gesundheitszustand als Argument an. Wegen der erwarteten harten Haftbedingungen in den USA und der labilen Psyche ihres Mannes fürchtet Stella Assange um das Leben ihres Mannes. Suizidgefahr war auch der Grund, warum eine Richterin in erster Instanz die Auslieferung zunächst abgelehnt hatte. Auch Journalistenverbände, Menschenrechtsorganisationen und Politiker setzen sich für ihn ein. Die australische Regierung drängt inzwischen auf ein Ende der Strafverfolgung.

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