Süddeutsche Zeitung

Abtreibung in Polen:Polinnen sollen 1000 Euro für Geburt eines behinderten Kindes bekommen

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Im Streit um Abtreibungen wagt die polnische Regierung einen ungewöhnlichen Vorstoß. Polinnen, die ein schwer behindertes oder lebensgefährlich krankes Kind zur Welt bringen, sollen 1000 Euro bekommen.

Details aus dem neuen Gesetzentwurf mit dem Namen "Pro Leben" gab nun ein Regierungssprecher bekannt. Neben der Einmalzahlung von umgerechnet etwa 1000 Euro für das Austragen eines behinderten Kindes sollen Mütter mit schwierigen Schwangerschaften mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise Hilfe bei Pflege und Förderung ihres Kindes unterstützt werden. Der polnischen Tageszeitung Gazeta Wyborcza zufolge sollen auch Frauen, die durch eine Vergewaltigung schwanger wurden und das Kind dann bekommen, finanziell unterstützt werden.

Der neue Entwurf war nötig geworden, weil die Regierung unter Führung der nationalkonservativen Partei PiS ihren ursprünglichen Kurs beim Thema Abtreibung ändern musste. Mit einem umstrittenen Gesetzentwurf hatte sie das polnische Abtreibungsgesetzes verschärfen wollen. Dieser sah vor, dass Verstöße gegen das ohnehin schon rigide Abtreibungsgesetz mit langen Haftstrafen geahndet werden sollten. Das Unterhaus hatte den Entwurf, eingebracht von der Bürgerbewegung "Stop Aborcji" (Stoppt Abtreibungen), mehrheitlich angenommen, damit aber eine Welle von Protesten ausgelöst. Als der Widerstand zu groß wurde, gaben die Konservativen auf.

"Pro Leben" soll Abtreibungsgegner besänftigen

In einer eilig einberufenen Sitzung hatten die Parlamentarier das Papier dann in zweiter Lesung abgelehnt. Ministerpräsidentin Beata Szydlo erklärte: "Wir müssen verschiedene Meinungen zu dem Thema respektieren." Um die Befürworter des verworfenen Gesetzes milde zu stimmen, kündigte sie ein Programm für Mütter an, die sich für das Austragen schwieriger Schwangerschaften entschließen würden, eben das nun vorgestellte "Pro Leben".

Polen hat bereits eines der schärfsten Abtreibungsgesetze Europas. Derzeit darf eine Frau ihr ungeborenes Kind in drei Fällen abtreiben: Wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, das Kind schwer krank oder behindert ist oder es durch ein Verbrechen oder Inzest gezeugt wurde.

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche des Kindes zwar grundsätzlich rechtswidrig, bleibt in der Regel aber straffrei.

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