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Vergiftete Medikamente:Kölner Apotheker klagt auf Wiedereröffnung

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Der Apotheker, dessen drei Filialen nach Todesfällen durch vergiftete Glukose geschlossen waren, will eine Wiedereröffnung gerichtlich erzwingen. Er habe eine einstweilige Verfügung gegen die Stadt beantragt, sagte eine Sprecherin des Kölner Verwaltungsgerichts. "Er möchte erreichen, dass er sie wieder öffnen darf", so die Sprecherin. Das Gericht werde frühestens nächste Woche darüber entscheiden. Zuvor hatte der Kölner Express berichtet.

"Wir prüfen jeden Tag, ob es eine neue Lage gibt", sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch am Rande des Gesundheitsausschusse des Landtags. So lange Vorsatz bei der Vergiftung der Glukose-Mischungen nicht ausgeschlossen werden könne, habe der Gesundheitsschutz "absoluten Vorrang".

Die Stadt hatte auf Anweisung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Regierungspräsidiums alle drei Apotheken, die der Mann in Köln betreibt, vorübergehend geschlossen. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte die Maßnahme am vergangenen Donnerstag damit begründet, dass jegliches Restrisiko für Patienten ausgeschlossen werden soll. Da die Staatsanwaltschaft in dem Fall keine Ermittlungsrichtung ausgeschlossen habe und damit unklar sei, ob möglicherweise kriminelle Energie dahinter gestanden haben könnte, müsse es um weitestgehenden Patientenschutz gehen. Bislang ist unklar, ob Fahrlässigkeit der Grund für die Verunreinigung der Glukose-Mischung war oder ob jemand vorsätzlich handelte. Eine Mordkommission ist damit beschäftigt, Zeugen zu vernehmen und Beweismittel zu untersuchen.

Unterdessen haben die Ermittler in einem Tütchen einer weiteren Patientin Spuren der giftigen Substanz gefunden. Sie seien aber so gering, dass sie bei "einer Einnahme offenbar nicht gesundheitsschädigend gewesen wären", erklärte ein Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft. Die Patientin hatte das Tütchen nach einem Aufruf der Behörden abgegeben. Der Inhalt war dann vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln untersucht worden. Weitere Personen hätten sich auf den Aufruf nicht gemeldet.

Eine schwangere Frau und ihr notgeborener Säugling waren vor knapp zwei Wochen an Organversagen gestorben, nachdem die 28-Jährige eine Glukose-Mischung aus einer der Apotheken zu sich genommen hatte. Erst einige Tage später wurde die Öffentlichkeit informiert und der betroffenen Apotheke zunächst untersagt, weiter Medikamente abzufüllen oder selbst zu mischen. Weitere drei Tage später ordneten Land und Bezirksregierung die Schließung der Apotheke sowie der beiden anderen Apotheken des Betreibers durch die Stadt Köln an.

Der Fall beschäftigt am Mittwochnachmittag auch den Gesundheitsausschuss im Düsseldorfer Landtag. Die Opposition will in einer Aktuellen Viertelstunde die zeitlichen Abläufe klären, die zur Schließung der drei Apotheken führten.

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