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Karlsruhe:Verbotene Russland-Geschäfte: Anwaltschaft erhebt Anklage

Wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen müssen sich zwei Geschäftsmänner voraussichtlich demnächst in Hamburg vor Gericht verantworten. Die...

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Karlsruhe (dpa) - Wegen mutmaßlicher Verstöße gegen die Russland-Sanktionen müssen sich zwei Geschäftsmänner voraussichtlich demnächst in Hamburg vor Gericht verantworten. Die Bundesanwaltschaft hat dort beim Oberlandesgericht Anklage gegen die beiden Deutschen erhoben. Das teilte die Karlsruher Behörde am Dienstag mit.

Der Geschäftsführer einer Augsburger Werkzeugmaschinenfirma sitzt wegen der Vorwürfe seit Februar in Untersuchungshaft. Er soll zwischen 2016 und 2018 sieben Mal Maschinen an einen russischen Rüstungskonzern geliefert haben, mit einem Auftragsvolumen von insgesamt rund acht Millionen Euro. Die Ausfuhr solcher Waren nach Russland ist verboten. Um die Kontrollen zu umgehen, sollen die Geschäfte über Scheinempfänger gelaufen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass der russische Geheimdienst involviert war.

Der zweite Mann ist nach früheren Angaben der Bundesanwaltschaft ein langjähriger Freund und Vertrauter des Hauptverdächtigen. Er soll diesen beraten und bei der Abwicklung der Geschäfte unterstützt haben. Dafür habe er Provisionszahlungen von insgesamt rund 270 000 Euro bekommen. Der Mann war Anfang Juni in München kurzzeitig festgenommen worden, ist seither aber unter Auflagen frei.

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