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Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr:Debatte um Herabsetzen der Strafmündigkeit

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Nach der schweren Sexualstraftat in Mülheim an der Ruhr hat sich der Deutsche Richterbund gegen eine Absenkung des Alters für Strafmündigkeit bei Kindern ausgesprochen. "Die Gleichung 'Mehr Strafrecht gleich weniger Kriminalität' geht bei den Jugendlichen nicht auf", sagt der Verbandsvorsitzende Jens Gnisa.

Das Jugendstrafrecht habe sich im Grundsatz bewährt. "Es hat durch den darin niedergelegten Erziehungsauftrag zu einem deutlichen Rückgang der Jugendkriminalität geführt", sagt Gnisa. Man sehe daher auch keine Notwendigkeit, das Alter für Strafmündigkeit von 14 auf zwölf Jahre herabzusetzen.

Auch der Deutsche Kinderschutzbund spricht sich gegen einen solchen Schritt aus. Vielmehr sei das Jugendamt gefordert zu reagieren und sich die Ursachen für das Verhalten eines Kindes im Einzelfall anzuschauen, sagt die stellvertretende Geschäftsführerin Martina Huxoll-von Ahn. Auch Richterbund-Chef Gnisa bekräftigt, der Staat habe in solchen Fällen heute schon über die Jugendämter und die Familiengerichte die Möglichkeit einzuschreiten.

Drei 14-Jährige und zwei Zwölfjährige stehen im Verdacht, eine junge Frau am Freitagabend in einem Waldstück in Mülheim/Ruhr vergewaltigt zu haben. Nachdem zunächst alle fünf wieder auf freien Fuß gekommen waren, sitzt seit Montag einer der drei 14-Jährigen wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft. Er soll bereits früher - in strafunmündigem Alter - wegen zweier sexueller Belästigungen aufgefallen sein, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Angesichts des Mülheimer Falls war unter anderem vom Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, die Forderung laut geworden, das Alter für die Strafmündigkeit in Deutschland auf zwölf Jahre herabzusetzen. "Es geht nicht darum, Kinder in den Knast zu stecken, sondern darum, die Möglichkeiten von Richtern zu nutzen - Auflagen erteilen, ermahnen und verwarnen", sagte Wendt. Das würde auch nicht gegen eine Ausweitung der Kompetenzen des Jugendamts sprechen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland generell nicht strafmündig, können also nicht vor Gericht gestellt werden.

Die Polizei und die Stadt Mülheim/Ruhr wollten am Dienstag ihr weiteres Vorgehen in dem Fall besprechen. Es gehe darum, sich gegenseitig zu informieren und nachvollziehen zu können, wer welche Aufgaben übernimmt, hat Sozialdezernent Marc Buchholz am Montag angekündigt. Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärte am Montag, dass die fünf Verdächtigen bis zu den Sommerferien ihre Schulen in Mülheim nicht mehr besuchen werden. "Entsprechende Verfügungen werden derzeit vorbereitet", teilte eine Behördensprecherin mit. Alle Verantwortlichen nähmen die Sorgen der Eltern der Mitschüler sehr ernst.

Die Polizei will noch weitere Zeugen vernehmen und unter anderem DNA-Spuren auswerten. Eine eigene Ermittlungskommission soll nicht gebildet werden. Der Fall wird von einem Kommissariat bearbeitet, das sich nur mit Sexualstraftaten befasst.

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